SUNSETV / REGELWERK

Gute Geschichten.
Gemeinsame Grundlagen.

Finde das Thema, das du brauchst, und klappe die einzelnen Regeln auf.

Grundlagen

1. Grundgedanke

SunsetV ist ein ALLCore-Server für authentisches, langfristiges und gemeinschaftliches Roleplay. Ob du bereits Erfahrung mitbringst oder RP zum ersten Mal entdecken möchtest: Du bist willkommen. Respekt, Lernbereitschaft und die Einhaltung unserer Regeln werden von allen erwartet.

Ob ziviler Alltag, Unternehmen, Einsatzdienst oder kriminelle Laufbahn: Jede Rolle trägt zur Spielwelt bei.

Spiele deinen Charakter nachvollziehbar, entwickle Beziehungen und lasse anderen Raum, ihre Geschichte mitzugestalten. Persönlicher Gewinn und das Gewinnen einer Situation stehen nicht über dem gemeinsamen Spielerlebnis.

Niederlagen, Fehler und Rückschläge gehören zum Roleplay. Entscheidend ist, wie du daraus weitere Spielmöglichkeiten für dich und andere entstehen lässt.

Stand: 2026-10-31

2. Teilnahme und Einreise

Die Teilnahme auf SunsetV ist ab 18 Jahren möglich. Voraussetzung sind ein funktionierendes Mikrofon, TeamSpeak 3 und das vorgesehene YACA-Voice-Plugin. Deine Sprache muss für andere verständlich sein.

Informiere dich vor deinem ersten Beitritt über das Regelwerk und den Server-Guide. Für die Einreise trittst du unserem Discord bei und meldest dich im Support auf unserem TeamSpeak.

Dort werden deine Charakteridee, die technischen Voraussetzungen und offene Fragen geklärt. Überlege dir also gerne vorab deinen Charakter und offenen Fragen. Ein kurze RP-Prüfung gehört zur Einreise. Nach dem Kennenlernen erhältst du die Freigabe für den Server.

Die organisatorischen und technischen Fragen werden vorab geklärt. Sobald dein eigentliches Charakterleben beginnt, findet ausschließlich Roleplay statt. Eine zusätzliche OOC-Regelwerkabfrage oder administrative Einreiseprüfung im laufenden Spiel gibt es nicht.

Für spätere Anliegen nutzt du den vorgesehenen direkten Ingame-Support.

Stand: 2026-10-31

3. Respekt und persönliche Grenzen

Behandle andere Spieler respektvoll. Persönliche Angriffe, gezielte Belästigung, diskriminierende Äußerungen und Drohungen gegen reale Personen sind untersagt. Fremde persönliche Daten dürfen nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht oder weitergegeben werden.

Konflikte zwischen Charakteren gehören zum Roleplay. Sie dürfen jedoch nicht zu persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Spielern werden. Die Aussage „Das war nur RP“ rechtfertigt keine gezielte persönliche Herabwürdigung.

Sexualisierte Gewalt ist untersagt. Sexuelle Handlungen dürfen anderen Spielern weder aufgezwungen noch ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausgespielt werden.

Wenn eine persönliche Grenze erreicht wird, darfst du dies mit einem kurzen, eindeutigen OOC-Hinweis mitteilen. Die betreffende Darstellung wird sofort unterbrochen und bei Bedarf der Support hinzugezogen. Niemand muss seine persönlichen Erfahrungen oder die Gründe für eine solche Grenze offenlegen.

Diese Möglichkeit dient dem Schutz der Beteiligten. Sie darf nicht genutzt werden, um gewöhnliche RP-Konsequenzen zu umgehen oder sich einen Spielvorteil zu verschaffen.

Stand: 2026-10-31

Roleplay

4. Trennung von IC und OOC

IC (In Character) bezeichnet das Wissen, Sprechen und Handeln deines Charakters. OOC (Out of Character) bezeichnet dich als Spieler und alles außerhalb deiner Rolle.

Dein Charakter darf nur Informationen verwenden, die er nachvollziehbar innerhalb des Roleplays erhalten hat. Informationen aus Streams, Discord, privaten Nachrichten oder Supportgesprächen stehen deinem Charakter nicht automatisch zur Verfügung.

Discord dient auf SunsetV der OOC-Kommunikation. Während laufender RP-Situationen dürfen keine Informationen über externe Gespräche oder Nachrichten weitergegeben werden, um Beteiligte zu unterstützen oder einen Vorteil zu erlangen. Nutze für die Kommunikation zwischen Charakteren die vorgesehenen IC-Möglichkeiten.

Bleibe im laufenden Spiel in deiner Rolle. Regelwerksdiskussionen, Beschwerden und organisatorische Absprachen gehören in den Support. Ausnahmen sind kurze Hinweise bei akuten technischen Problemen oder persönlichen Grenzverletzungen.

Verpacke OOC-Aussagen nicht in vermeintliche IC-Begriffe. Auch Aussagen über „die Götter“, „eine Beschwerde oben“ oder ähnliche Umschreibungen dürfen nicht verwendet werden, um mit Supportmaßnahmen zu drohen.

Stand: 2026-10-31

5. Glaubwürdiges Charakterspiel

Erstelle einen Charakter mit einer nachvollziehbaren Identität, Hintergrundgeschichte, Persönlichkeit und eigenen Zielen. Sein Verhalten und seine Entscheidungen sollen zu seiner Geschichte und seinen Erlebnissen passen.

Eine Hintergrundgeschichte verleiht dir keine besonderen Spielrechte. Besitz, einflussreiche Kontakte, berufliche Befugnisse oder außergewöhnliche Fähigkeiten können nicht allein durch eine erfundene Vergangenheit beansprucht werden.

Lasse deinen Charakter durch Erlebnisse, Beziehungen, Erfolge und Rückschläge wachsen. Größere Veränderungen seiner Persönlichkeit oder Lebensweise benötigen eine nachvollziehbare Entwicklung.

Spiele die Spielwelt als belebte Umgebung aus. Ein technisch leerer Ort ist nicht automatisch unbeobachtet. Nicht dargestellte Zeugen oder Überwachung dürfen allerdings auch nicht als frei erfundene Beweise gegen andere verwendet werden.

Die technischen Möglichkeiten des Spiels ersetzen keine glaubwürdige Handlung. Fahre, bewege und verhalte dich entsprechend der Situation, deines Fahrzeugs und des Zustands deines Charakters.

Lasse anderen Raum für eigene Entscheidungen und Reaktionen. Eine gute RP-Situation kann auch dann entstehen, wenn dein Charakter verliert, scheitert oder seine Ziele zunächst nicht erreicht.

Stand: 2026-10-31

6. Metagaming und Powergaming

Metagaming ist die Verwendung von Informationen, die du als Spieler kennst, dein Charakter aber nicht nachvollziehbar im RP erhalten hat. Dies ist untersagt.

Dazu gehören beispielsweise Standorte aus Livestreams, Absprachen über externe Nachrichten während einer laufenden Situation und Informationen aus Supportgesprächen. Auch Wissen eines anderen eigenen Charakters darf nicht übertragen werden.

Technisch angezeigte Spielernamen oder IDs sind keine automatische Grundlage für eine Identifizierung im RP. Eine Identifizierung benötigt nachvollziehbare Anhaltspunkte aus der Spielwelt.

Powergaming ist das Erzwingen von Ergebnissen oder das Ausspielen unrealistischer Fähigkeiten, durch die anderen eine angemessene Reaktionsmöglichkeit genommen wird.

Beschreibe eigene Handlungen, ohne die Reaktion anderer verbindlich vorzugeben. Du kannst beispielsweise versuchen, jemanden festzuhalten; du bestimmst jedoch nicht allein durch eine Textbeschreibung, dass diese Person erfolgreich überwältigt wurde.

Vorgesehene Spielmechaniken, etwa zum Fesseln oder Durchsuchen, dürfen bei nachvollziehbarer Anwendung genutzt werden. Sie rechtfertigen weder unrealistische Handlungen noch die Umgehung anderer Regeln.

Nicht vorhandene Gegenstände, Fähigkeiten oder Kontakte dürfen nicht spontan erfunden werden, um eine Situation zu gewinnen. Ebenso dürfen technisch notwendige Einschränkungen anderer Spieler nicht gezielt ausgenutzt werden.

Stand: 2026-10-31

7. Gewalt und Eskalation

Gewalt benötigt einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund. Entwickle Konflikte aus der Situation und gib anderen eine angemessene Möglichkeit zu reagieren, soweit keine unmittelbare Gefahr eine sofortige Handlung erfordert.

RDM (Random Deathmatch), also das Angreifen oder Töten anderer Charaktere ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund, ist untersagt.

VDM (Vehicle Deathmatch), also der missbräuchliche Einsatz von Fahrzeugen zum Verletzen oder Töten anderer, ist ebenfalls untersagt. Ein bestehender Konflikt allein rechtfertigt nicht, Personen gezielt zu überfahren.

Eine Beleidigung, ein kleiner Sachschaden oder eine verweigerte Auskunft rechtfertigen nicht automatisch tödliche Gewalt. Die Eskalation muss zur tatsächlichen Bedrohung und zur Vorgeschichte passen.

Eine bloße Ankündigung oder ein heruntergezählter Countdown macht einen Angriff nicht automatisch zulässig. Umgekehrt gibt es keinen pauschalen Anspruch auf eine zusätzliche Warnung, wenn bereits eine unmittelbare, erkennbare Gefahr besteht.

Provoziere keine Auseinandersetzungen allein mit dem Ziel, einen Vorwand zum Töten zu erhalten. Unbeteiligte dürfen nicht ohne eigenen nachvollziehbaren Zusammenhang in einen Konflikt hineingezogen werden.

Ist eine Bedrohung beendet oder eine Person erkennbar handlungsunfähig, rechtfertigt die vorherige Auseinandersetzung keine beliebige weitere Gewalt.

Stand: 2026-10-31

8. Schutz des eigenen Lebens

Dein Charakter muss sein eigenes Leben und erkennbare Gefahren ernst nehmen. Spiele Angst, Bedrohungen und das Risiko schwerer Verletzungen nachvollziehbar aus.

Eine deutliche Bedrohung darf nicht allein deshalb ignoriert werden, weil die Spielmechanik noch eine Handlung ermöglicht. Wer beispielsweise aus nächster Nähe mit einer Waffe bedroht wird und keine realistische Deckung oder Fluchtmöglichkeit hat, darf nicht bedenkenlos eine eigene Waffe ziehen.

Ob Kooperation, Flucht oder Gegenwehr glaubwürdig ist, ergibt sich aus der konkreten Situation. Entscheidend sind unter anderem Entfernung, Deckung, Aufmerksamkeit der Beteiligten und verfügbare Fluchtwege. Eine starre Regel, nach der eine bestimmte Anzahl von Personen automatisch gewinnt, gibt es nicht.

Geld, Gegenstände und Fahrzeuge rechtfertigen grundsätzlich nicht, das eigene Leben offensichtlich aussichtslos aufs Spiel zu setzen. Auch ein besonders mutiger oder risikofreudiger Charakter ist nicht frei von Angst und Selbsterhaltung.

Angreifer müssen nachvollziehbare Handlungsmöglichkeiten lassen. Eine Bedrohung berechtigt nicht zu beliebigen Forderungen, erzwungenem Charaktertod oder Handlungen außerhalb des Spiels.

Niemand muss Aufforderungen befolgen, die unmittelbar auf den sicheren Tod des eigenen Charakters hinauslaufen. Persönliche Grenzen und die übrigen Serverregeln gelten auch in Bedrohungssituationen.

Stand: 2026-10-31

9. Verletzungen und Bewusstlosigkeit

ERSTE HILFE
Verständige bei schweren Verletzungen die Rettungskräfte. Leiste im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste Hilfe und betreue die Person bis zur Übergabe. Medizinische Fachkenntnisse werden nicht verlangt. Bei unmittelbarer Gefahr geht die eigene Sicherheit vor. Bewege Verletzte nur, wenn es zur Rettung oder Versorgung erforderlich ist.

VERLETZUNGEN
Spiele Verletzungen und ihre Folgen glaubwürdig aus. Wiederbelebung und volle Lebensanzeige bedeuten keine sofortige Genesung. Nach schweren Verletzungen bist du nicht unmittelbar wieder kampf- oder voll arbeitsfähig. Ermögliche medizinisches RP; die Behandlung darf nicht absichtlich unnötig verlängert werden.

BEWUSSTLOSIGKEIT
Während der Bewusstlosigkeit kannst du weder sprechen noch handeln oder Informationen sammeln. Was du als Spieler währenddessen hörst oder siehst, darf dein Charakter anschließend nicht verwenden.

ERINNERUNG NACH RETTUNG
Wirst du ohne Respawn gerettet, behältst du die Erinnerungen an die Zeit vor deiner Bewusstlosigkeit.

ERINNERUNG NACH RESPAWN
Nach einem Respawn ohne Rettung vergisst du die unmittelbar vorausgegangene RP-Situation: ihren Auslöser, die Beteiligten und den Ablauf. Ältere, davon unabhängige Erinnerungen bleiben bestehen.

KEIN WIEDEREINSTIEG
Nach diesem Respawn darfst du bis zum Ende derselben Auseinandersetzung weder zurückkehren noch Beteiligte über Funk, Nachrichten oder andere Personen unterstützen.

RESPAWN
Nutze den Respawn nicht, um angekündigte Rettung oder eine laufende Behandlung zu umgehen. Ist keine Hilfe erreichbar, gilt der vorgesehene Respawn-Ablauf. Bei technischen Problemen hilft der Support.

CHARAKTERTOD
Bewusstlosigkeit und Respawn bedeuten keinen endgültigen Charaktertod. Dauerhafte Schäden oder ein Charaktertod dürfen nicht einseitig von anderen Spielern festgelegt werden.

Stand: 2026-10-31

10. Dauerhafter Charaktertod und Neustart

VORAUSSETZUNGEN
Ein dauerhafter Charaktertod gegen den Willen des Spielers benötigt einen schwerwiegenden, nachvollziehbaren RP-Hintergrund und muss der weiteren Gesamtgeschichte dienen. Persönliche Abneigung, OOC-Konflikte oder das bloße Ausschalten eines Gegenspielers reichen nicht aus.

FREIGABE
Die Projektleitung muss den Charaktertod vor der Durchführung prüfen und ausdrücklich freigeben. Der betroffene Spieler wird vertraulich angehört. Beteiligte oder befangene Teammitglieder dürfen nicht über den Antrag entscheiden. Ohne Freigabe darf niemand einen endgültigen Charaktertod erzwingen.

KEIN AUTOMATISCHER TOD
Schwere Verletzungen, Kopfschüsse, Explosionen oder wiederholte Bewusstlosigkeit führen nicht automatisch zu einem dauerhaften Charaktertod.

FAIRER NEUSTART
Wer durch einen freigegebenen Charaktertod gegen seinen Willen seinen Charakter verliert und weiterspielen möchte, erhält eine angemessene wirtschaftliche Starthilfe für den neuen Charakter. Umfang und Form werden vor der Durchführung verbindlich festgelegt und berücksichtigen den bisherigen Spielfortschritt. Eine vollständige Übernahme des bisherigen Vermögens ist damit nicht automatisch verbunden.

NEUER CHARAKTER
Der neue Charakter ist eine eigenständige Person. Wissen, Beziehungen, Fraktionsränge und Rachemotive werden nicht übernommen. Die Starthilfe wird durch das Team organisiert und begründet keine Verbindung zum verstorbenen Charakter.

ABGRENZUNG
Diese Ausgleichsregel gilt für einen freigegebenen Charaktertod gegen den Spielerwillen. Freiwillige Charakteraufgaben, Löschungen und administrative Maßnahmen werden gesondert behandelt.

Stand: 2026-10-31

11. Überfälle, Geiselnahmen und Kriminalität

GRUNDGEDANKE
Kriminalität soll nachvollziehbare Geschichten und Spielmöglichkeiten schaffen. Der bloße Gewinn von Geld, Gegenständen oder Waffen darf nicht den gesamten Ablauf bestimmen.

ABLAUF UND GEWALT
Überfälle und Geiselnahmen benötigen einen nachvollziehbaren Ablauf. Gib Betroffenen Gelegenheit, auf Forderungen zu reagieren und ihre Rolle auszuspielen. Kooperation rechtfertigt weder beliebige weitere Forderungen noch grundlose Gewalt.

GEISELN
Geiseln dürfen nicht OOC abgesprochen oder freiwillig bereitgestellt werden, um Voraussetzungen für einen Überfall zu erfüllen. Vorgetäuschte Geiselnahmen zur Umgehung von Überfallregeln sind untersagt.

BEUTE
Mitgeführtes Bargeld darf vollständig geraubt werden. Auch mitgeführte Waren, Waffen und Munition dürfen im Rahmen eines nachvollziehbaren Überfalls abgenommen werden.

BANKKONTEN UND EIGENTUM
Erzwungene Bankabhebungen, Überweisungen sowie Überschreibungen von Fahrzeugen, Immobilien oder Unternehmen sind untersagt. Ein Überfall berechtigt nicht dazu, das gesamte Vermögen eines Charakters einzufordern.

GRENZEN DER FORDERUNGEN
Forderungen müssen zur Situation passen. Reale Zugangsdaten, Echtgeldzahlungen und Handlungen außerhalb des Spiels dürfen niemals verlangt werden.

WIEDERHOLTE ÜBERFÄLLE
Wiederholte Überfälle auf dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen benötigen eine fortlaufende, nachvollziehbare RP-Geschichte. Die gezielte dauerhafte Schädigung einzelner Spieler und wiederholtes Ausrauben ohne weitere Entwicklung sind untersagt.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Medizinische Hilfe darf nicht allein zur zusätzlichen Bestrafung eines bereits handlungsunfähigen Opfers verhindert werden. Die allgemeinen Regeln zur Ersten Hilfe gelten weiterhin.

ERGÄNZENDE VORGABEN
Besondere Vorgaben für einzelne Überfallarten und Gruppengrößen werden ergänzend geregelt. Die technische Möglichkeit einer Handlung ersetzt keine ausdrücklich vorgeschriebene Freigabe.

RETTUNGSDIENST UND FEUERWEHR
Rettungsdienst und Feuerwehr dürfen nicht allein zur Beschaffung von Ausrüstung oder Fahrzeugen überfallen werden. Ein eigenständiger, nachvollziehbarer RP-Konflikt bleibt möglich. Die berufliche Zugehörigkeit bietet keine vollständige Immunität.

POLIZEI UND DIENSTWAFFEN
Dienstwaffen und Munition dürfen bei einem nachvollziehbaren Überfall abgenommen und behalten werden. Polizisten gezielt als reine Waffenquelle zu überfallen oder entsprechende Situationen ohne weiteren RP-Hintergrund herbeizuführen, ist untersagt.

DIENSTFAHRZEUGE
Dienstfahrzeuge dürfen situationsbedingt zur Flucht genutzt werden. Sie dürfen nicht ohne weiteren RP-Hintergrund zum Sammeln oder Verkaufen gestohlen werden.

Stand: 2026-10-31

12. Wirtschaft und Eigentum

SunsetV lebt von einer Wirtschaft, in der Spieler miteinander handeln, Dienstleistungen anbieten und Unternehmen entwickeln. Wirtschaftliche Handlungen müssen nachvollziehbar im RP stattfinden.

Privatpersonen dürfen Rohstoffe beschaffen, handeln und die für sie vorgesehenen einfachen Gegenstände herstellen. Spezialisierte Produktionsmöglichkeiten und Unternehmensrezepte bleiben den dafür berechtigten Betrieben und Arbeitsplätzen vorbehalten.

Berechtigungen, Produktionsgrenzen und Beschaffungsvoraussetzungen dürfen nicht durch OOC-Absprachen, zusätzliche Accounts oder andere technische Umgehungen ausgehebelt werden.

Das Ausnutzen von Preisfehlern, Duplizierungen oder fehlerhaften Auszahlungen ist untersagt. Melde solche Fehler dem Team und nutze die betroffene Mechanik nicht weiter zur Bereicherung. Bewahre bereits erhaltene fehlerhafte Gewinne bis zur Klärung auf und gib sie nicht weiter.

Unternehmensvermögen ist vom persönlichen Vermögen nachvollziehbar zu trennen. Der Zugriff durch eine Spielmechanik allein berechtigt nicht dazu, Firmenkonten oder Lager ohne passenden RP-Hintergrund zu leeren.

Betrug, Diebstahl und andere wirtschaftliche Straftaten können Bestandteil des Roleplays sein, soweit sie die Serverregeln einhalten. Ihre IC-Folgen richten sich nach dem Gesetzbuch; technische Manipulationen werden durch den Support behandelt.

Der private Kauf, Verkauf oder Tausch von Spielgeld, Gegenständen, Unternehmen oder Accounts gegen Echtgeld beziehungsweise Leistungen außerhalb des Spiels ist untersagt. Offizielle Angebote des Projekts werden ausschließlich über die dafür veröffentlichten Wege abgewickelt.

Stand: 2026-10-31

Community und Support

13. Spielabbrüche und technische Probleme

Das absichtliche Verlassen des Servers, um einer laufenden RP-Situation oder ihren Folgen zu entgehen, ist untersagt. Dazu gehören auch das gezielte Trennen der Verbindung und das absichtliche Herbeiführen eines Spielabbruchs.

Versuche nach einem unbeabsichtigten Verbindungsabbruch zeitnah zurückzukehren und die Situation fortzusetzen. Ist dies nicht möglich, informiere den Support, sobald es dir möglich ist. Ein technischer Abbruch allein gilt nicht automatisch als Regelverstoß.

Serverneustarts und technische Probleme setzen eine RP-Situation nicht automatisch zurück. Nutze sie nicht, um Gegenstände zu verstecken, Positionen zu verändern oder vereinbarten Konsequenzen zu entgehen.

Falls eine Situation technisch nicht sinnvoll fortgesetzt werden kann, wird die weitere Vorgehensweise über den Support geklärt. Betroffene dürfen den Ausgang nicht einseitig zu ihren Gunsten festlegen.

Cheats, unerlaubte Manipulationen und das gezielte Ausnutzen von Spielfehlern sind untersagt. Entdeckte Fehler müssen dem Team gemeldet werden. Verbreite keine Anleitungen, mit denen andere den Fehler ausnutzen können.

Stand: 2026-10-31

14. Support und Beschwerden

Für Beschwerden und organisatorische Anliegen nutzt du den TeamSpeak-Support oder den vorgesehenen direkten Ingame-Support.

Unterbrich eine laufende RP-Situation wegen gewöhnlicher Meinungsverschiedenheiten nicht eigenmächtig. Spiele sie zunächst weiter und kläre den vermuteten Regelverstoß anschließend im Support. Akute technische Probleme und persönliche Grenzverletzungen können eine sofortige Unterbrechung erforderlich machen.

Beschreibe dein Anliegen sachlich und vollständig. Nenne, soweit bekannt, Zeitpunkt, Beteiligte und Ablauf. Vorhandene Belege dürfen nicht irreführend bearbeitet oder aus ihrem Zusammenhang gerissen werden.

Drohungen mit Supportmaßnahmen und öffentliche Bloßstellungen anderer Spieler gehören nicht zur Konfliktklärung. Eine Beschwerde darf nicht als Druckmittel eingesetzt werden, um im RP Vorteile zu erhalten.

Supportgespräche und dort erlangte Informationen bleiben OOC. Sie dürfen nicht als Wissen des Charakters verwendet werden.

Teammitglieder müssen ihre administrativen Aufgaben von ihrem Charakterspiel trennen. Administrative Rechte und interne Informationen dürfen nicht zum eigenen Spielvorteil oder zur Bevorzugung anderer genutzt werden.

Bei persönlicher Beteiligung oder Befangenheit soll die Bearbeitung nach Möglichkeit durch ein unbeteiligtes Teammitglied erfolgen.

Stand: 2026-10-31

15. Regelverstöße und Maßnahmen

Verstöße gegen das Serverregelwerk werden vom Serverteam behandelt. Mögliche Maßnahmen sind ein klärendes Gespräch, eine Verwarnung, eine zeitweise Sperre oder ein dauerhafter Ausschluss.

Die Entscheidung berücksichtigt Schwere, Auswirkungen, Vorsatz und bisherige Verstöße. Nicht jede Situation wird gleich bewertet. Bei schweren Verstößen ist keine vorherige Verwarnung erforderlich.

Betroffene erhalten eine Begründung und Gelegenheit, ihre Sicht darzustellen. Bei akuten Störungen kann eine vorläufige Sperre erfolgen, bevor die abschließende Prüfung stattfindet.

Eine Überprüfung kann über die Projektleitung beantragt werden. Betrifft die Beschwerde die entscheidende Person selbst, soll ein anderes zuständiges und unbeteiligtes Teammitglied prüfen.

Bewusst falsche Angaben, manipulierte Belege und die Umgehung einer Sperre können zusätzliche Maßnahmen nach sich ziehen. Eine sachliche Beschwerde oder abweichende Darstellung ist für sich genommen kein Regelverstoß.

IC-Geldstrafen und IC-Haft ersetzen keine Supportmaßnahme. Umgekehrt ist eine Straftat eines Charakters nicht automatisch ein Verstoß gegen das Serverregelwerk.

Stand: 2026-10-31

16. Ergänzende Regeln und Änderungen

Das allgemeine RP-Regelwerk gilt für alle Spieler. Veröffentlichte ergänzende Fraktionsregeln konkretisieren die Vorgaben für bestimmte Rollen und Organisationen.

Interne Dienstanweisungen und IC-Gesetze dürfen das Serverregelwerk nicht außer Kraft setzen. Bei einem Widerspruch gelten die Serverregeln; die widersprüchliche Vorgabe ist dem Team zur Klärung zu melden.

Das IC-Gesetzbuch beschreibt die Gesetze innerhalb der Spielwelt. Ein Charakter darf im Rahmen des Serverregelwerks dagegen verstoßen und muss mit entsprechenden IC-Konsequenzen rechnen.

Regeländerungen werden über die offiziellen Informationskanäle mit Versionsstand und Geltungsbeginn bekannt gegeben. Neue Vorgaben werden nicht rückwirkend als Grundlage für Sanktionen angewendet.

Unklare Formulierungen können im Support angesprochen werden. Nutze erkennbare Unklarheiten nicht gezielt aus, um den Sinn einer Regel zu umgehen. Entscheidungen sollen anhand der veröffentlichten Regeln nachvollziehbar begründet werden.

Stand: 2026-10-31

Ergänzende Fraktionsregeln

F1. Allgemeine Fraktionsregeln

GELTUNG
Fraktionsregeln ergänzen das allgemeine RP-Regelwerk. Sie gelten für staatliche und kriminelle Fraktionen. Interne Vorgaben dürfen den Serverregeln nicht widersprechen.

VERANTWORTUNG
Fraktionsleitungen organisieren ihre Fraktion und vermitteln die geltenden Regeln. Sie müssen bekannte Verstöße ansprechen und dürfen diese nicht decken. Für einzelne Verstöße ist zunächst der jeweilige Spieler verantwortlich; eine automatische Bestrafung der gesamten Fraktion erfolgt nicht.

BEFEHLE
Ein Befehl der Fraktionsleitung rechtfertigt keinen Serverregelverstoß. Spieler dürfen die Durchführung regelwidriger Handlungen ablehnen.

IC UND OOC
Ränge und Befugnisse gelten innerhalb des Roleplays. Sie verleihen keine Weisungsbefugnis über das Privatleben anderer Spieler. OOC-Konflikte dürfen nicht durch die Fraktion im Spiel ausgetragen werden.

FRAKTIONSWISSEN
Interne Informationen müssen nachvollziehbar im RP erlangt und weitergegeben werden. Ein Fraktionswechsel überträgt kein Wissen auf einen anderen eigenen Charakter. Beim Wechsel mit demselben Charakter entsteht dagegen kein automatischer Gedächtnisverlust.

KONFLIKTE
Fraktionskonflikte benötigen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund und müssen Entwicklungsmöglichkeiten für beide Seiten lassen. Die dauerhafte Verhinderung jeglichen Spiels einer anderen Fraktion ist kein zulässiges Konfliktziel.

BESETZUNG UND ABSPRACHEN
OOC-Absprachen zum gezielten Ausnutzen geringer Spielerzahlen, von Dienstplänen oder Abwesenheiten sind untersagt. Regulär im RP erlangte Informationen dürfen im Rahmen der übrigen Regeln verwendet werden.

ERGÄNZENDE VORGABEN
Für kriminelle Fraktionen gelten zusätzlich die veröffentlichten Fraktionsregeln. Die Gruppengröße muss zur jeweiligen Aktion passen; ein starres Aktionslimit besteht nicht. Besondere Vorgaben für einzelne Überfallarten sind zusätzlich einzuhalten.

Stand: 2026-10-31

F2. Polizei

GRUNDGEDANKE
Polizeiliches RP soll Ermittlungen, Konflikte und Geschichten ermöglichen. Eine Festnahme oder das Gewinnen einer Situation ist nicht das alleinige Ziel.

BEFUGNISSE
Polizeiliche Maßnahmen benötigen einen nachvollziehbaren IC-Anlass und richten sich nach dem veröffentlichten IC-Gesetzbuch. Dienstliche Befugnisse dürfen nicht für persönliche OOC-Interessen eingesetzt werden.

GEWALT
Gewalt muss zur erkennbaren Bedrohung passen. Eine Flucht, Beleidigung oder verweigerte Auskunft allein rechtfertigt keine tödliche Gewalt. Soweit die Situation es zulässt, müssen Betroffene Anweisungen verstehen und darauf reagieren können.

FESTNAHMEN UND GEWAHRSAM
Festgenommene müssen über den Grund der Maßnahme informiert werden. Durchsuchungen, Transporte und weitere Maßnahmen sind nachvollziehbar auszuspielen. Wartezeiten dürfen nicht absichtlich zur zusätzlichen Bestrafung verlängert werden.

BEWEISE UND IDENTIFIZIERUNG
Ermittlungen dürfen nur auf nachvollziehbar erlangten IC-Informationen beruhen. Spielernamen, IDs, Supportwissen und nicht ausgespielte Überwachung sind keine Beweise. Eine Maske verhindert nicht jede Identifizierung; einzelne Merkmale allein begründen aber keine sichere Feststellung.

DIENSTAUSRÜSTUNG
Dienstliche Zugänge, Ausrüstung und Informationen dürfen nicht ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund weitergegeben werden. Das Verteilen oder Verschieben von Dienstbeständen zur persönlichen Bereicherung oder Versorgung anderer Charaktere ist untersagt.

VERSORGUNG
Auch Verdächtige und Festgenommene haben Anspruch auf angemessenes medizinisches RP. Notwendige Hilfe darf nicht zur Erzwingung von Aussagen oder als zusätzliche Bestrafung verweigert werden.

DOKUMENTATION
Wesentliche Maßnahmen und Beweise sind so festzuhalten, dass andere zuständige Charaktere den Vorgang nachvollziehen können. Dokumentation ersetzt keine tatsächlich stattgefundene RP-Handlung.

REGELVERSTÖSSE
Vermutete Serverregelverstöße werden über den Support geklärt. Sie dürfen nicht durch zusätzliche IC-Strafen geahndet werden. Teamrechte und technische Sondermöglichkeiten sind keine polizeilichen Befugnisse.

KORRUPTION
Grundsätzlich wird eine pflichtbewusste Amtsausübung erwartet. Korruption ist eine Ausnahme und benötigt einen nachvollziehbaren, im RP entstandenen Hintergrund, beispielsweise Erpressung, persönliche Abhängigkeiten oder eine längerfristige Charakterentwicklung. Eine vorherige OOC-Freigabe ist nicht erforderlich.

Korrupte Handlungen müssen zur Geschichte und zum Ausmaß des jeweiligen Drucks oder Motivs passen und weitere Spielmöglichkeiten schaffen. Bloße Bereicherung oder die Versorgung befreundeter Spieler mit Geld, Dienstwaffen oder Informationen reicht als Begründung nicht aus.

Korruption bedeutet keine Immunität vor Ermittlungen, Entlassung oder anderen IC-Konsequenzen. Das allgemeine Serverregelwerk gilt uneingeschränkt weiter.

Stand: 2026-10-31

F3. Justiz

GRUNDGEDANKE
Justiz-RP soll faire Verfahren und weitere Spielmöglichkeiten schaffen. Verurteilungen sind kein Selbstzweck. Richter, Staatsanwälte und Anwälte haben unterschiedliche Aufgaben; ihre Zusammenarbeit darf den Ausgang eines Verfahrens nicht vorwegnehmen.

ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE
Vorwürfe, Anträge und Entscheidungen müssen auf nachvollziehbaren IC-Informationen beruhen. Supportwissen und OOC-Absprachen dürfen nicht einfließen. Erfunde keine Beweise oder Aussagen, um Lücken in einem Verfahren zu schließen.

ANHÖRUNG UND VERTEIDIGUNG
Beschuldigte müssen Gelegenheit erhalten, zu Vorwürfen Stellung zu nehmen und die im IC-Gesetzbuch vorgesehenen Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Ein Geständnis darf nicht durch OOC-Druck erzwungen werden.

BEFANGENHEIT
Wer persönlich am verhandelten Konflikt beteiligt ist, darf nicht zugleich als Richter darüber entscheiden. Persönliche OOC-Beziehungen dürfen keinen Einfluss auf Verfahren haben.

STRAFEN
Strafen richten sich nach dem veröffentlichten IC-Gesetzbuch und Strafkatalog. Zusätzliche Strafen wegen vermuteter Serverregelverstöße sind untersagt; dafür ist der Support zuständig.

VERFAHRENSDAUER
Verfahren und Wartezeiten dürfen nicht absichtlich verschleppt werden. Fehlende Besetzung darf nicht zu unbegrenztem Festhalten führen. Zuständigkeiten, Haftgrenzen und Ersatzabläufe werden im IC-Gesetzbuch geregelt.

DOKUMENTATION
Wesentliche Vorwürfe, Beweise und Entscheidungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Urteile benötigen eine verständliche Begründung.

KORRUPTION
Korruptes Verhalten benötigt vorab ein ausdrücklich freigegebenes Konzept. Genehmigte Ausnahmen gelten nur im festgelegten Umfang und erlauben keine OOC-Manipulation oder Serverregelverstöße.

Stand: 2026-10-31

F4. Rettungsdienst und Feuerwehr

GRUNDGEDANKE
Rettungsdienst und Feuerwehr schaffen medizinisches und technisches Rettungs-RP. Beziehe Betroffene ein und spiele Maßnahmen verständlich aus. Medizinisches Fachwissen wird von Patienten nicht vorausgesetzt.

VERSORGUNG
Die Versorgung richtet sich nach Verletzung und Dringlichkeit. Persönliche Konflikte, Fraktionszugehörigkeit oder Zahlungsfähigkeit dürfen keine Gründe sein, notwendige Hilfe zu verweigern.

BEHANDLUNG
Stimme Untersuchungen und Behandlung mit den Angaben und Reaktionen des Patienten ab. Weder Behandelnde noch Patienten dürfen Verletzungen und Ergebnisse einseitig so festlegen, dass kein sinnvoller Spielraum bleibt.

DAUERHAFTE FOLGEN
Dauerhafte Behinderungen oder ein endgültiger Charaktertod dürfen nicht gegen den Willen des Spielers festgelegt werden. Für einen freigegebenen Charaktertod gelten die entsprechenden Serverregeln.

BEHANDLUNGSDAUER
Behandlungen sollen zur Verletzung passen und dürfen nicht absichtlich unnötig verlängert werden. Nach schweren Verletzungen ist eine sofortige vollständige Genesung ebenso unpassend wie eine erzwungene stundenlange Spielpause.

EIGENSICHERUNG
Begib dich nicht bedenkenlos in laufende Schusswechsel, ungesicherte Brandstellen oder andere akute Gefahren. Fordere erforderliche Unterstützung an und beginne die Versorgung, sobald dies vertretbar möglich ist.

INFORMATIONEN
Patientendaten und Informationen aus Einsätzen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe benötigt eine nachvollziehbare IC-Grundlage. OOC-Wissen darf nicht in Einsatzberichte oder Behandlungen einfließen.

DIENSTAUSRÜSTUNG
Medikamente, Einsatzmittel und Dienstfahrzeuge dürfen nicht ohne passenden RP-Hintergrund für private Zwecke weitergegeben oder verwendet werden. Die Versorgung befreundeter Spieler mit Dienstbeständen ist kein ausreichender RP-Grund.

Stand: 2026-10-31

F5. Kriminelle Fraktionen

CHARAKTER UND AUSRICHTUNG
Spiele die Ausrichtung deiner Organisation nachvollziehbar aus. Eine Gang, ein Motorradclub oder eine Mafia benötigt eigene Ziele, Beziehungen und eine erkennbare Identität. Die Zugehörigkeit allein rechtfertigt keine Gewalt.

GRÜNDUNG UND MITGLIEDERZAHL
Für die Gründung sind mindestens vier feste Mitglieder erforderlich. Eine kriminelle Fraktion darf höchstens 15 Mitglieder haben. Anwärter, Mitglieder auf Probe und dauerhaft wie Mitglieder eingebundene Unterstützer zählen dazu.

Gelegentliche Geschäftspartner oder Helfer sind nicht automatisch Mitglieder. Entscheidend ist ihre tatsächliche Einbindung, nicht die gewählte Bezeichnung.

ERKENNUNG UND ZUGEHÖRIGKEIT
Kleidungs- und Fahrzeugfarben sind kein Beleg für eine Gruppenzugehörigkeit. Niemand darf allein wegen einer bestimmten Farbe einer Fraktion zugeordnet oder als deren Mitglied behandelt werden.

Tattoos und andere eindeutige Kennzeichen können Hinweise liefern, wenn sie tatsächlich sichtbar sind oder bei einer ausgespielten Durchsuchung entdeckt werden. Ihre Bedeutung muss dem jeweiligen Charakter nachvollziehbar aus dem RP bekannt sein.

Für eine polizeiliche Zuordnung muss das konkrete Motiv zuvor mit seiner Bedeutung und der Erkenntnisgrundlage in einer polizeilichen Kartei dokumentiert worden sein. Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen. OOC-Wissen ist keine Grundlage.

Eine Gruppenzugehörigkeit beweist weder die Beteiligung an einer konkreten Straftat noch automatisch die Identität einer maskierten Person.

KONFLIKTE UND ESKALATION
Konflikte müssen sich aus dem RP entwickeln. Einzelne Beleidigungen oder kleinere Auseinandersetzungen rechtfertigen keinen unbegrenzten Krieg gegen eine gesamte Fraktion. Gib der Gegenseite Möglichkeiten, zu reagieren, zu verhandeln oder den Konflikt zu beenden.

VERANTWORTUNG
Die Handlung eines Mitglieds macht nicht automatisch jedes andere Mitglied zu einem zulässigen Angriffsziel. Eine Ausweitung des Konflikts benötigt einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Verhalten der Organisation.

AKTIONSGRÖSSE
Es gibt kein starres Personenlimit für kriminelle Aktionen. Die Gruppengröße muss jedoch zur Größe, zum Risiko und zum Aufwand der Aktion passen. Ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund rechtfertigt nicht automatisch den Einsatz der gesamten Fraktion.

ATM-Aufbrüche, Shopüberfälle und Überfälle auf kleine Banken sind mit einer entsprechend kleinen Gruppe durchzuführen. Sieben unmittelbar Beteiligte sind dafür beispielsweise unverhältnismäßig. Bei einem Überfall auf die Staatsbank oder einer vergleichbaren Großaktion kann eine größere Gruppe angemessen sein.

UNTERSTÜTZUNG
Rein gewaltfreie Unterstützung außerhalb des unmittelbaren Tatgeschehens zählt nicht automatisch zur ausführenden Gruppe. Dazu können beispielsweise ein separater Fluchtfahrer oder eine Person zur Informationsbeschaffung gehören.

Unterstützer dürfen nicht als verdeckte bewaffnete Reserve dienen. Wer gewaltsam eingreift, Fluchtwege gewaltsam sichert oder Einsatzkräfte angreift, zählt zur aktiven Gruppe. Maßgeblich ist die tatsächliche Aufgabe, nicht die Bezeichnung als Unterstützer.

ZUSAMMENARBEIT
Bündnisse und gemeinsame Aktionen benötigen einen nachvollziehbaren, im RP entstandenen Anlass. Auch bei mehreren beteiligten Fraktionen muss die gesamte eingesetzte Gruppe zur Aktion passen.

Das Aufteilen einer gemeinsamen Aktion auf mehrere Fahrzeuge, Standorte oder scheinbar unabhängige Gruppen ändert daran nichts. Bündnisse dürfen das Mitgliederlimit nicht durch eine dauerhaft gemeinsam geführte Organisation umgehen. Eine zahlenmäßige Überlegenheit allein ist kein Regelverstoß.

EINFLUSS UND GEBIETE
Ein beanspruchtes Gebiet erlaubt nicht, jeden Anwesenden anzugreifen oder auszurauben. Einfluss muss nachvollziehbar erspielt werden und anderen Handlungsmöglichkeiten lassen.

ERPRESSUNG
Schutzgeld und andere Forderungen müssen zur Situation und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betroffenen Charakters oder Unternehmens passen. Erpressung darf nicht auf die dauerhafte Verhinderung jeglichen Spiels hinauslaufen. Die allgemeinen Grenzen für Bankabhebungen und Eigentumsübertragungen gelten weiterhin.

FRAKTIONSAUSTRITT
Ein Austritt rechtfertigt weder automatisch einen Charaktertod noch den Verlust sämtlichen Privatvermögens. Geheimhaltung, Rückgabe von Fraktionseigentum und mögliche Konflikte werden im RP behandelt. Die Regeln zu Eigentumsübertragungen und Charaktertod gelten weiterhin.

GEGENSTÄNDE UND BESCHAFFUNG
Waffen, Waren und besondere Produktionsmöglichkeiten müssen über die vorgesehenen Wege erlangt werden. OOC-Absprachen mit anderen Fraktionen oder Staatsbediensteten ersetzen keinen nachvollziehbaren RP-Verlauf. Auch IC-Kontakte und Korruption erlauben keine Umgehung der Serverregeln.

Stand: 2026-10-31

Gesetzbuch

Gesetzbuch – Inhaltsverzeichnis

AUFBAU DES GESETZBUCHS

Artikel I – Allgemeine Rechte und Grundlagen
§§ 1–10

Artikel II – Strafen und Strafzumessung
§§ 11–20

Artikel III – Polizei und Strafverfahren
§§ 21–35

Artikel IV – Straßenverkehr
§§ 36–55
Aufgeteilt in Grundregeln und Fahrverstöße sowie Unfälle und weitere Verstöße.

Artikel V – Luftfahrt und Schifffahrt
§§ 56–60

Artikel VI – Eigentum und Vermögen
§§ 61–72

Artikel VII – Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit
§§ 73–85

Artikel VIII – Waffen und gefährliche Gegenstände
§§ 86–95

Artikel IX – Betäubungsmittel und Arzneimittel
§§ 96–105

Artikel X – Öffentliche Ordnung und staatliche Aufgaben
§§ 106–120

Artikel XI – Wirtschaft und digitale Systeme
§§ 121–130

Artikel XII – Verträge, Arbeit und Wohnen
§§ 131–140

Artikel XIII – Schlussvorschriften
§§ 141–145

STRAFANGABEN VERSTEHEN

Geldstrafe: Der angegebene Rahmen bestimmt die mögliche Geldstrafe in Spiel-Dollar.

Haft: Eine Hafteinheit (HE) entspricht einer realen Minute. 10 HE bedeuten 10 Minuten Haft. „0–5 HE“ erlaubt je nach Einzelfall auch eine Entscheidung ohne Strafhaft. „Keine Haft“ schließt Strafhaft für diesen Tatbestand aus.

Nebenfolge: Zusätzliche Maßnahmen wie Fahrverbote oder Einziehungen sind nur unter den jeweils genannten Voraussetzungen zulässig.

Die allgemeinen Regeln zur Strafzumessung, Anrechnung und Gesamtstrafe gelten zusätzlich.

ABGRENZUNG ZUM SERVERREGELWERK

Das Gesetzbuch regelt IC-Handlungen und ihre Folgen innerhalb der Spielwelt. Verstöße gegen das Serverregelwerk behandelt der Support. Beide Regelwerke gelten nebeneinander.

GELTUNGSSTATUS

Diese Fassung ist ein Entwurf. Verbindlich wird sie erst nach ausdrücklicher Freigabe und Bekanntgabe des Geltungsbeginns.

Stand: 2026-10-31

G1. Allgemeine Rechte und Grundlagen

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Dieses Gesetz gilt für alle Charaktere und Institutionen innerhalb der Spielwelt von SunsetV. Verfolgt werden ausschließlich nachvollziehbare IC-Handlungen. Reale Konflikte und OOC-Verstöße behandelt der Support.

§ 2 VORRANG DER SERVERREGELN
Das allgemeine RP-Regelwerk und die ergänzenden Fraktionsregeln gelten uneingeschränkt. Eine nach dem Serverregelwerk zulässige Handlung kann dennoch eine IC-Straftat sein. Ein Supportverfahren ersetzt keine IC-Ermittlungen oder Beweise.

§ 3 GLEICHBEHANDLUNG
Bürger und Amtsträger unterliegen denselben Gesetzen. Beruf, Fraktion, Vermögen und persönliche Beziehungen begründen keine Sonderrechte. Dienstliche Befugnisse gelten nur im Rahmen der veröffentlichten Vorschriften.

§ 4 UNSCHULDSVERMUTUNG
Eine Verurteilung benötigt nachvollziehbare Beweise. Erhebliche verbleibende Zweifel gehen zugunsten des Beschuldigten. Eine Beschuldigung, Vorstrafe oder Gruppenzugehörigkeit allein beweist keine Tat.

§ 5 GESETZLICHE GRUNDLAGE
Eine Strafe darf nur für einen zum Tatzeitpunkt veröffentlichten Tatbestand verhängt werden. Behörden dürfen keine zusätzlichen Straftaten oder Strafen frei erfinden.

§ 6 VORSATZ UND FAHRLÄSSIGKEIT
Vorsätzlich handelt, wer eine Tat bewusst begeht oder ihre Folgen wissentlich in Kauf nimmt. Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wenn der jeweilige Paragraph sie ausdrücklich erfasst. Unvermeidbare technische Fehler begründen keine IC-Schuld.

§ 7 VERSUCH UND BETEILIGUNG
Ein strafbarer Versuch beginnt mit der unmittelbaren Ausführung einer Tat. Bloße Gedanken, Gespräche oder Vorbereitungen reichen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich selbst unter Strafe stehen.

Der Versuch ist bei §§ 61–70, 73–74, 76–80, 83–84, 89–91, 93, 99–100, 109, 111–113, 115–117 und 121–125 strafbar.

Wer eine Tat bewusst mitplant, ausführt oder gezielt unterstützt, wird nach seinem eigenen Beitrag beurteilt. Bloße Anwesenheit, Bekanntschaft oder Fraktionszugehörigkeit genügt nicht.

§ 8 NOTWEHR UND NOTHILFE
Die erforderliche und angemessene Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist nicht strafbar. Das gilt auch zum Schutz anderer. Vergeltung nach Ende eines Angriffs ist keine Notwehr.

§ 9 NOTSTAND UND EINWILLIGUNG
Eine unmittelbare erhebliche Gefahr darf mit dem mildesten geeigneten Mittel abgewendet werden, sofern dadurch kein deutlich schwerer wiegendes Interesse verletzt wird.

Freiwillige Zustimmung kann gewöhnliche Sport-, Behandlungs- und Eigentumshandlungen erlauben. Sie hebt keine Serverregeln auf und rechtfertigt keine Tötung.

§ 10 AMTSTRÄGER, EIGENTUM UND BEWEISE
Amtsträger dürfen nur innerhalb ihrer zugewiesenen IC-Aufgaben handeln.

Eigentum umfasst rechtmäßig zugeordnete Gegenstände, Fahrzeuge, Guthaben und Nutzungsrechte.

Beweise sind nachvollziehbar im RP erlangte Aussagen, Gegenstände, Spuren und dokumentierte Systemdaten. OOC-Wissen ist kein IC-Beweis.

Stand: 2026-10-31

G2. Strafen und Strafzumessung

§ 11 HAFTEINHEITEN UND STRAFRAHMEN
Eine Hafteinheit (HE) entspricht einer realen Minute. 10 HE bedeuten somit 10 Minuten Haft.

Der Strafkatalog nennt für jeden Tatbestand Geldstrafe, Haft und mögliche Nebenfolgen. „Keine Haft“ bedeutet, dass für diesen Tatbestand keine Strafhaft verhängt werden darf.

§ 12 BEMESSUNG DER STRAFE
Die Strafe richtet sich nach Tatbeitrag, Schaden, Gefahr und den Umständen des Einzelfalls.

Kooperation, freiwillige Wiedergutmachung und ein glaubhaftes Geständnis können strafmildernd wirken. Schweigen, das Verlangen nach einem Anwalt und das Bestreiten eines Vorwurfs dürfen nicht strafverschärfend wirken.

§ 13 MILDERUNG UND WIEDERHOLUNG
Bei einem Versuch, untergeordnetem Tatbeitrag, erheblichem Zwang oder freiwilliger Schadensbegrenzung dürfen die Mindeststrafen um bis zu 50 Prozent unterschritten werden. Bei geringfügiger Schuld kann von Strafe abgesehen werden.

Nachgewiesene gleichartige Vorverurteilungen innerhalb der letzten 30 realen Tage können die ansonsten angemessene Strafe um bis zu 25 Prozent erhöhen. Die Erhöhung muss begründet werden. Gesamtobergrenzen bleiben bestehen.

Haft und Geldbeträge werden zugunsten des Beschuldigten auf ganze Minuten beziehungsweise Dollar abgerundet.

§ 14 MEHRERE TATBESTÄNDE
Eigenständige Taten dürfen gemeinsam berücksichtigt werden. Dieselbe Handlung darf nicht mehrfach unter nahezu identischen Tatbeständen bestraft werden.

Ein schwererer Tatbestand ersetzt die darin vollständig enthaltene leichtere Tat. Ein bewaffneter Raub wird beispielsweise nicht zusätzlich als einfacher Raub und Diebstahl berechnet.

Weitere eigenständige Taten, etwa eine zusätzlich verursachte Körperverletzung, können hinzukommen. Einzelstrafen und Gesamtstrafe müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

§ 15 GESAMTOBERGRENZEN
Für eine zusammenhängende Tatserie gelten höchstens 60 HE Strafhaft und 100.000 $ Geldstrafe. Das Aufteilen in mehrere Verfahren zur Umgehung dieser Grenzen ist untersagt.

Bis zu 90 HE sind ausschließlich durch gerichtliche Entscheidung und mit vorheriger Zustimmung des betroffenen Spielers zu einer tatsächlich bespielten Haftgeschichte möglich. Ohne Zustimmung bleibt es bei höchstens 60 HE. Die Ablehnung hat keine zusätzlichen Nachteile.

§ 16 ANRECHNUNG UND VOLLZUG
Bereits im selben Verfahren erlittene Freiheitsentziehung wird vollständig auf die Strafhaft angerechnet. Die Zeit beginnt, sobald die betroffene Person aufgrund einer behördlichen Maßnahme nicht mehr gehen darf.

Beispiel: Bei 25 HE Gesamtstrafe und bereits 18 Minuten Freiheitsentziehung verbleiben 7 Minuten Strafhaft.

Die ausgesprochene Haftdauer läuft in realen Minuten. Ein unbeabsichtigter Verbindungsabbruch setzt sie nicht zurück. Absichtliches Entziehen wird gesondert durch den Support geprüft.

§ 17 GELDSTRAFEN UND ZAHLUNGSPROBLEME
Geldstrafen und Schadensersatz sind getrennt auszuweisen. Bei Zahlungsproblemen können dokumentierte Zahlungsfristen oder Raten vereinbart werden.

Fehlendes Guthaben allein rechtfertigt keine zusätzliche Haft. Eine pauschale Einziehung des gesamten Privat- oder Unternehmensvermögens ist unzulässig.

§ 18 SICHERSTELLUNG UND EINZIEHUNG
Beweismittel dürfen für die erforderliche Dauer sichergestellt werden. Fremdes Eigentum ist nach der Beweissicherung an den Berechtigten zurückzugeben.

Illegale Gegenstände und nachgewiesene unmittelbare Taterträge dürfen eingezogen werden. Legale Tatmittel dürfen nur endgültig eingezogen werden, wenn der Strafkatalog dies vorsieht, sie dem Täter gehören und die Maßnahme angemessen ist.

Eigentum unbeteiligter Dritter darf nicht automatisch eingezogen werden.

§ 19 LIZENZEN UND FAHRZEUGVERWAHRUNG
Fahrverbote und Lizenzsperren dürfen nur verhängt werden, wenn sie beim jeweiligen Tatbestand vorgesehen sind.

Fahrverbote werden in realen Stunden, Lizenzsperren in realen Tagen angegeben. Eine Neubeantragung hebt eine laufende Sperre nicht auf.

Eine Fahrzeugverwahrung zur Gefahrenabwehr endet spätestens nach 24 realen Stunden. Eine längere Verwahrung als konkretes Beweismittel benötigt eine richterliche Entscheidung und eine tägliche Prüfung ihrer weiteren Notwendigkeit.

§ 20 WIEDERGUTMACHUNG UND AUFLAGEN
Geschädigte können nachgewiesenen unmittelbaren Schaden geltend machen. Bereits zurückgegebene Gegenstände oder erhaltene Erstattungen werden berücksichtigt; eine doppelte Entschädigung ist ausgeschlossen.

Mit Zustimmung des Betroffenen können bespielte gemeinnützige Tätigkeiten einen festgelegten Teil der Geld- oder Haftstrafe ersetzen. Umfang, Dauer und Anrechnung müssen vorher eindeutig vereinbart werden.

Stand: 2026-10-31

G3. Polizei und Strafverfahren

§ 21 KONTROLLEN
Eine Identitätskontrolle benötigt einen konkreten Einsatzbezug, einen beobachteten Verstoß, nachvollziehbaren Verdacht oder einen allgemeinen Verkehrskontrollpunkt.

Bei einer rechtmäßigen Kontrolle sind Name und vorhandene einschlägige Dokumente anzugeben beziehungsweise vorzulegen. Fehlende mitgeführte Papiere allein rechtfertigen keine Strafhaft. Eine Kontrolle erlaubt nicht automatisch eine vollständige Durchsuchung.

§ 22 FARBEN, TATTOOS UND GRUPPENZUGEHÖRIGKEIT
Kleidungs- und Fahrzeugfarben allein begründen weder Gruppenzugehörigkeit noch Tatverdacht.

Tattoos dürfen zur Zuordnung herangezogen werden, wenn sie tatsächlich festgestellt wurden und Motiv, Bedeutung sowie die IC-Erkenntnisgrundlage zuvor in einer polizeilichen Kartei dokumentiert wurden. Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen.

Eine Gruppenzugehörigkeit beweist weder eine konkrete Straftat noch automatisch die Identität einer maskierten Person.

§ 23 DURCHSUCHUNG VON PERSONEN UND FAHRZEUGEN
Eine Durchsuchung benötigt konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat, eine unmittelbare Gefahr oder einen begründeten Verdacht auf gefährliche Gegenstände.

Nach rechtmäßiger Festnahme ist eine Sicherheitsdurchsuchung zulässig. Fahrzeuge dürfen bei konkretem Bezug zur Tat oder Gefahr durchsucht werden. Grund und Umfang sind mitzuteilen und zu dokumentieren.

§ 24 DURCHSUCHUNG VON RÄUMEN
Nicht öffentlich zugängliche Wohnungen und Betriebsräume dürfen mit freiwilliger Zustimmung des Berechtigten oder aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht werden.

Ohne Beschluss darf nur bei unmittelbarer erheblicher Gefahr, laufender Verfolgung oder konkret drohendem Beweisverlust gehandelt werden. Anlass und Dringlichkeit sind zu dokumentieren und der Justiz zur Prüfung vorzulegen.

Die bloße Nichterreichbarkeit eines Richters reicht nicht aus.

§ 25 VORLÄUFIGE FESTNAHME
Eine Festnahme ist bei einer auf frischer Tat beobachteten Straftat mit Haftandrohung zulässig. Sie ist außerdem bei starkem Tatverdacht und konkreter Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr möglich.

Ein geringfügiger Bußgeldverstoß allein genügt nicht. Grund, Rechte und Beginn der Freiheitsentziehung sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 26 RECHTE DES BESCHULDIGTEN
Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen, einen erreichbaren Anwalt verlangen, entlastende Umstände benennen und eine verständliche Begründung der Maßnahmen erhalten.

Niemand muss sich selbst belasten. Ein Geständnis oder Rechteverzicht darf nicht erzwungen werden.

Ist kein Anwalt erreichbar, darf nach angemessener Kontaktmöglichkeit weitergearbeitet werden. Die Grenzen der Freiheitsentziehung gelten trotzdem. Notwendige medizinische Versorgung bleibt gewährleistet.

§ 27 ZEUGENAUSSAGEN
Zeugen sollen wahrheitsgemäß über eigene Wahrnehmungen berichten. Niemand muss sich selbst belasten.

Enge Angehörige sowie Personen mit einem anerkannten beruflichen Geheimhaltungsverhältnis dürfen die entsprechende Aussage verweigern.

Schweigen, Irrtümer und Erinnerungslücken sind keine bewusst falsche Verdächtigung.

§ 28 BEWEISE UND AKTEN
Vorwürfe, Paragraphen, Beweise, Stellungnahmen, Maßnahmen und Entscheidungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

IC-Aufnahmen müssen durch tatsächlich vorhandene oder nachvollziehbar ausgespielte Geräte entstanden sein. Ein OOC-Clip ist nicht automatisch eine Bodycam-Aufnahme.

Frei erfundene Zeugen, nicht ausgespielte Kameras und OOC-Wissen sind keine Beweise. Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise prüft ein unbeteiligter Richter. Beweise aus schweren Eingriffen oder Serverregelverstößen dürfen keine Verurteilung tragen.

§ 29 POLIZEILICHES DIREKTVERFAHREN
Die Polizei darf klare, belegte Fälle bis insgesamt 30 HE und 15.000 $ abschließen, wenn der Beschuldigte nach verständlicher Aufklärung freiwillig diesem Verfahren zustimmt.

Ein Geständnis ist nicht erforderlich. Entscheidung, Nebenfolgen und die Möglichkeit einer Überprüfung müssen dokumentiert und dem Betroffenen zugänglich gemacht werden.

§ 30 STAATSANWALTSCHAFT UND GERICHT
Fälle ohne Zustimmung zum Direktverfahren sowie Fälle oberhalb der polizeilichen Zuständigkeit werden an Staatsanwaltschaft und Gericht übergeben.

Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt belastende und entlastende Umstände. Ein Richter darf nicht zugleich Ermittler oder Ankläger desselben Falls sein.

Ist die Justiz nicht erreichbar, werden Beweise gesichert und eine Vorladung veranlasst. Fehlende Besetzung erweitert weder die polizeilichen Strafbefugnisse noch die zulässige Dauer des Festhaltens.

§ 31 DAUER DER FREIHEITSENTZIEHUNG
Ein vorläufiges Festhalten zur Identitäts- oder unmittelbaren Sachverhaltsklärung darf höchstens 10 reale Minuten dauern. Danach muss die Person freigelassen oder mit nachvollziehbarer Begründung festgenommen werden.

Die gesamte vorgerichtliche Freiheitsentziehung darf ab dem ersten Festhalten höchstens 20 reale Minuten dauern. Danach ist freizulassen oder eine wirksame Entscheidung zu vollziehen.

Eine längere richterlich angeordnete Untersuchungshaft benötigt die Zustimmung des Spielers zu tatsächlich bespieltem Haft-RP. Bereits erlittene Freiheitsentziehung wird auf eine spätere Strafhaft angerechnet.

§ 32 VORLADUNGEN UND BESCHLÜSSE
Vorladungen müssen Vorwurf, zuständige Stelle und einen realistisch wahrnehmbaren Termin nennen.

Haftbefehle benötigen erheblichen Tatverdacht und einen dokumentierten Haftgrund. Durchsuchungsbeschlüsse müssen Ort, Anlass und Umfang bestimmen.

Beschlüsse gelten höchstens sieben reale Tage. Eine Verlängerung benötigt eine erneute begründete Prüfung. Eine bereits verbüßte Strafe darf nicht erneut vollstreckt werden.

§ 33 ENTSCHEIDUNG UND ÜBERPRÜFUNG
Eine Entscheidung nennt die festgestellte Tat, Beweise, Paragraphen, Gesamtstrafe, Nebenfolgen und angerechnete Haft.

Innerhalb von sieben realen Tagen nach Bekanntgabe kann bei der Justiz eine Überprüfung beantragt werden. Diese soll durch eine bisher unbeteiligte Person erfolgen.

Bei Aufhebung sind unberechtigte Geldstrafen und eingezogene Gegenstände beziehungsweise deren belegter Wert zu erstatten. Bereits verbüßte Haft darf nicht wiederholt werden.

§ 34 VERFOLGUNGSFRISTEN
Bußgeldverstöße müssen innerhalb von sieben, Straftaten innerhalb von 30 realen Tagen nach der Tat durch eine konkrete Ermittlungsmaßnahme aktenkundig verfolgt werden.

Ein Verfahren endet spätestens 30 reale Tage nach Einleitung, sofern kein Gericht vorher eine begründete Verlängerung um höchstens weitere 30 Tage beschließt.

Pauschale Aktenvermerke ohne tatsächliche Ermittlungen wahren keine Frist.

§ 35 VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
Behörden wählen das mildeste geeignete Mittel. Zwang darf nur zur Durchsetzung rechtmäßiger Maßnahmen eingesetzt werden.

Tödliche Gewalt setzt eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für Leben oder schwere körperliche Unversehrtheit voraus. Bloße Flucht, Beleidigungen oder der Schutz von Sachwerten reichen nicht aus.

Gefahrenabwehr darf nicht als zusätzliche Bestrafung verwendet werden. Rechtswidrige behördliche Maßnahmen bleiben überprüfbar.

Stand: 2026-10-31

G4. Straßenverkehr – Grundregeln und Fahrverstöße

VERKEHRSREGELN
Es gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten, sofern eine erkennbare Beschilderung nichts anderes vorgibt:

Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h

Geschwindigkeitsverstöße benötigen eine nachvollziehbare Messung. Vom Messwert werden mindestens 5 km/h Toleranz abgezogen.

Dieselbe Handlung darf nicht mehrfach als Geschwindigkeitsverstoß, Verkehrsgefährdung und Straßenrennen bestraft werden, soweit derselbe Unrechtsgehalt bereits vollständig erfasst ist.

§ 36 FALSCHPARKEN
Parken entgegen erkennbarer Beschilderung, auf Gehwegen oder vor Zufahrten.

Geldstrafe: 250–500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Abschleppen bei tatsächlicher Behinderung.

§ 37 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG BIS 20 KM/H
Überschreiten der geltenden Höchstgeschwindigkeit nach Toleranzabzug um höchstens 20 km/h.

Geldstrafe: 250–750 $
Haft: keine
Nebenfolge: keine.

§ 38 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG UM 21 BIS 50 KM/H
Überschreiten der geltenden Höchstgeschwindigkeit nach Toleranzabzug um 21 bis 50 km/h.

Geldstrafe: 750–2.000 $
Haft: keine
Nebenfolge: Fahrverbot bis zu 6 realen Stunden möglich.

§ 39 GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG ÜBER 50 KM/H
Überschreiten der geltenden Höchstgeschwindigkeit nach Toleranzabzug um mehr als 50 km/h.

Geldstrafe: 2.000–5.000 $
Haft: keine
Nebenfolge: Fahrverbot von 6 bis 24 realen Stunden.

§ 40 ROTLICHT UND VORFAHRT
Missachten einer roten Ampel oder einer eindeutigen Vorfahrtsregel. Entsteht eine konkrete erhebliche Gefahr, ist § 43 zu prüfen.

Geldstrafe: 500–1.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: keine.

§ 41 FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS
Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Ein lediglich nicht mitgeführtes Dokument erfüllt diesen Tatbestand nicht.

Geldstrafe: 1.500–4.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Weiterfahrt untersagen; Fahrzeug bei Bedarf sichern.

§ 42 FAHREN TROTZ FAHRVERBOT
Bewusstes Führen eines betroffenen Fahrzeugs während eines wirksamen Fahrverbots.

Geldstrafe: 3.000–6.000 $
Haft: 5–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Verlängerung des Fahrverbots um 12 bis 24 reale Stunden.

§ 43 KONKRETE VERKEHRSGEFÄHRDUNG
Grob rücksichtsloses Fahren, durch das andere Personen konkret erheblich gefährdet werden. Ein bloß abstraktes Risiko genügt nicht.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Fahrverbot von 6 bis 24 realen Stunden.

§ 44 FAHREN UNTER BERAUSCHENDEM EINFLUSS
Führen eines Fahrzeugs bei nachgewiesener erheblicher Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen. Bloßer Konsumverdacht oder ein nicht nachvollziehbarer Testwert genügt nicht.

Geldstrafe: 2.000–5.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Weiterfahrt untersagen; Fahrverbot von 6 bis 24 realen Stunden.

§ 45 ILLEGALES STRASSENRENNEN
Teilnahme oder Organisation eines nicht genehmigten Wettbewerbs um Geschwindigkeit auf öffentlichen Straßen.

Geldstrafe: 3.000–8.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Fahrverbot von 12 bis 48 realen Stunden; Fahrzeug bei Bedarf sichern.

Stand: 2026-10-31

G5. Straßenverkehr – Unfälle und weitere Verstöße

§ 46 UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT
Vorsätzliches Entfernen als Unfallbeteiligter, ohne erforderliche Hilfe und die Feststellung der eigenen Daten zu ermöglichen. Das Verlassen einer unmittelbaren Gefahrenzone ist zulässig, wenn anschließend unverzüglich Hilfe verständigt und die Beteiligung gemeldet wird.

Geldstrafe: 1.000–3.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Fahrverbot bis zu 12 realen Stunden möglich.

§ 47 FLUCHT VOR EINER VERKEHRSKONTROLLE
Bewusste Flucht trotz eindeutig erkennbarer rechtmäßiger Halteaufforderung. Eine nicht wahrgenommene Aufforderung genügt nicht. Für dieselbe Flucht wird § 106 nicht zusätzlich berechnet.

Geldstrafe: 1.500–4.000 $
Haft: 5–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Fahrverbot bis zu 12 realen Stunden möglich.

§ 48 BEHINDERUNG VON EINSATZFAHRZEUGEN
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Blockieren eines erkennbaren dringlichen Einsatzes trotz vorhandener Ausweichmöglichkeit.

Geldstrafe: 750–2.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Abschleppen oder Versetzen des blockierenden Fahrzeugs bei Bedarf.

§ 49 UNERLAUBTES BEFAHREN VON VERKEHRSFLÄCHEN
Unberechtigtes Befahren eindeutig erkennbarer Gehwege, Fußgängerbereiche, Gegenfahrbahnen oder gesperrter Verkehrsflächen. Bei konkreter erheblicher Personengefahr ist § 43 zu prüfen.

Geldstrafe: 500–1.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Fahrt auf der betroffenen Fläche unterbinden.

§ 50 ERHEBLICH UNSICHERES FAHRZEUG
Wissentliches Fahren mit schweren sicherheitsrelevanten Schäden oder gefährlich ungesicherter Ladung. Rein optische Schäden ohne Sicherheitsbezug genügen nicht.

Geldstrafe: 500–2.000 $
Haft: keine
Nebenfolge: Weiterfahrt bis zur Behebung untersagen.

§ 51 KENNZEICHENMANIPULATION
Vorsätzliches Fälschen, Verändern oder Verwenden fremder Kennzeichen zur Täuschung über die Fahrzeugzuordnung.

Geldstrafe: 1.500–4.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Falsche Kennzeichen einziehen; Fahrzeugzuordnung klären.

§ 52 MISSBRAUCH VON SONDERSIGNALEN
Unberechtigter Einsatz von Blaulicht oder Einsatzsirene, um Vorrechte vorzutäuschen oder andere Verkehrsteilnehmer zu beeinflussen.

Geldstrafe: 1.000–3.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Unzulässige Signalanlage entfernen beziehungsweise ihre weitere Nutzung unterbinden.

§ 53 BLOCKIEREN VON RETTUNGSWEGEN
Halten oder Parken mit erheblicher Behinderung von Rettungswegen oder Notausgängen. Wird dadurch ein konkreter dringlicher Einsatz behindert, gilt § 48 anstelle dieses Tatbestands.

Geldstrafe: 750–2.000 $
Haft: keine
Nebenfolge: Fahrzeug unverzüglich entfernen oder abschleppen.

§ 54 FEHLENDE FAHRZEUGZULASSUNG
Führen eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs ohne gültige Zulassung. Dieser Tatbestand gilt nur, wenn eine entsprechende Zulassungspflicht veröffentlicht und tatsächlich im Spiel umsetzbar ist.

Geldstrafe: 500–1.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Weiterfahrt bis zur Klärung untersagen.

§ 55 MANIPULATION VON VERKEHRSANLAGEN
Vorsätzliches Verändern, Beschädigen oder Entfernen von Verkehrszeichen oder Verkehrsanlagen, wodurch eine konkrete Gefahr für den Verkehr entsteht.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatmittel nach § 18 einziehen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

Stand: 2026-10-31

G6. Luftfahrt und Schifffahrt

GRUNDLAGEN
Berechtigungspflichten und dauerhaft geltende Sperrzonen müssen veröffentlicht sein. Vorübergehende Einsatzsperren müssen vor Ort eindeutig erkennbar sein oder den Betroffenen verständlich mitgeteilt werden.

Ein Straßenführerschein ersetzt keine erforderliche Flug- oder Schiffsberechtigung. Nicht veröffentlichte Detailvorschriften dürfen nicht nachträglich als Strafgrundlage verwendet werden.

§ 56 FLIEGEN OHNE BERECHTIGUNG
Führen eines erlaubnispflichtigen Luftfahrzeugs ohne gültige Berechtigung.

Geldstrafe: 3.000–7.500 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Flug sicher beenden lassen; Luftfahrzeug bei Bedarf sichern.

§ 57 GEFÄHRLICHER FLUGBETRIEB
Rücksichtsloses Fliegen mit konkreter erheblicher Gefahr für Personen, beispielsweise durch gefährliche Flugmanöver über belebten Bereichen.

Geldstrafe: 5.000–12.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Fluglizenzsperre von 1 bis 3 realen Tagen.

§ 58 UNZULÄSSIGE LANDUNG ODER EINFLUG IN SPERRGEBIETE
Unberechtigte Landung auf einer erkennbar gesperrten Fläche oder bewusster Einflug in eine bekannt gemachte Sperrzone.

Eine erforderliche Notlandung bleibt bei nachvollziehbarer Gefahrenlage zulässig. Sie ist anschließend unverzüglich den zuständigen Einsatzkräften zu melden.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Weiterflug untersagen; Fluglizenzsperre bis zu 1 realen Tag möglich.

§ 59 GEFÄHRLICHER SCHIFFSVERKEHR
Rücksichtsloses Führen eines Wasserfahrzeugs mit konkreter erheblicher Gefahr für Personen, etwa durch gefährliche Manöver unmittelbar zwischen Schwimmern.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Weiterfahrt untersagen; Sperre einer vorhandenen Schiffsberechtigung bis zu 1 realen Tag möglich.

§ 60 MISSACHTUNG MARITIMER EINSATZSPERREN
Bewusstes Einfahren in eine eindeutig gekennzeichnete oder verständlich mitgeteilte Einsatzsperre auf dem Wasser, obwohl ein Vermeiden möglich und zumutbar war.

Geldstrafe: 750–2.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Verlassen des gesperrten Bereichs anordnen.

Stand: 2026-10-31

G7. Eigentum und Vermögen

GRUNDLAGEN
Für Wertgrenzen zählt der belegte gewöhnliche IC-Handelswert zum Tatzeitpunkt. Ist ein höherer Wert nicht nachweisbar, gilt die niedrigere Wertstufe.

Tatbeute ist zurückzugeben beziehungsweise nach § 18 einzuziehen. Dies ersetzt nicht automatisch die Geldstrafe.

Ein schwererer Tatbestand ersetzt die darin vollständig enthaltene leichtere Tat. Derselbe Raub wird nicht zusätzlich als Diebstahl und Nötigung bestraft.

§ 61 DIEBSTAHL BIS 2.000 DOLLAR
Vorsätzliche Wegnahme fremder beweglicher Sachen zur unberechtigten Aneignung mit einem Gesamtwert bis einschließlich 2.000 $.

Geldstrafe: 500–1.500 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatbeute zurückgeben.

§ 62 DIEBSTAHL ÜBER 2.000 DOLLAR
Vorsätzliche Wegnahme fremder beweglicher Sachen zur unberechtigten Aneignung mit einem nachgewiesenen Gesamtwert über 2.000 $.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatbeute zurückgeben.

§ 63 FAHRZEUGDIEBSTAHL
Unberechtigte Wegnahme eines fremden Fahrzeugs zur Aneignung oder längerfristigen Nutzung. Für dieselbe Wegnahme werden §§ 61 und 62 nicht zusätzlich berechnet.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Fahrzeug an den Berechtigten zurückgeben.

§ 64 UNBEFUGTER FAHRZEUGGEBRAUCH
Kurzzeitige Nutzung eines fremden Fahrzeugs ohne Erlaubnis und ohne Aneignungsabsicht. Bei Fahrzeugdiebstahl gilt stattdessen § 63.

Geldstrafe: 750–2.500 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Fahrzeug an den Berechtigten zurückgeben.

§ 65 EINBRUCH
Unberechtigtes Eindringen in geschützte Räume durch Überwinden einer tatsächlichen Sicherung, um eine weitere Straftat zu begehen.

Eine anschließend tatsächlich begangene Wegnahme kann zusätzlich berücksichtigt werden. Derselbe Zutritt wird nicht zusätzlich als Hausfriedensbruch berechnet.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatmittel nach § 18 einziehen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

§ 66 RAUB
Wegnahme fremder Sachen durch Gewalt oder gegenwärtige Drohung gegen Personen.

Geldstrafe: 3.000–8.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatbeute zurückgeben.

§ 67 SCHWERER RAUB
Raub unter Einsatz einer einsatzbereiten Waffe, mit konkreter erheblicher Personengefahr oder unter Ausnutzung einer tatsächlichen Geiselnahme. Dieser Tatbestand ersetzt § 66.

Eine eigenständige Geiselnahme oder zusätzlich verursachte Verletzung kann gesondert berücksichtigt werden.

Geldstrafe: 6.000–15.000 $
Haft: 20–35 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatbeute zurückgeben; Tatwaffe nach § 18 einziehen.

§ 68 ERPRESSUNG
Erzwingen einer vermögensschädigenden Handlung durch rechtswidrige Drohung, beispielsweise die Zahlung von Schutzgeld.

Erfolgt stattdessen eine unmittelbare Wegnahme durch Gewalt oder gegenwärtige Drohung gegen Personen, gelten §§ 66 oder 67. Derselbe Vermögensverlust wird nicht doppelt bestraft.

Geldstrafe: 3.000–10.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Erpresste Vermögenswerte zurückgeben.

§ 69 BETRUG
Bewusste Täuschung über Tatsachen, durch die eine andere Person zu einer vermögensschädigenden Handlung veranlasst wird.

Ein bloßer Vertragsstreit, eine spätere Zahlungsunfähigkeit oder ein nicht eingehaltenes Versprechen beweist allein keinen Betrug.

Geldstrafe: 1.000–8.000 $
Haft: 0–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatertrag zurückgeben; nachgewiesenen verbleibenden Schaden ersetzen.

§ 70 UNTERSCHLAGUNG UND VERUNTREUUNG
Rechtswidrige Aneignung anvertrauter Gelder oder Gegenstände. Ein erlaubter Zugriff auf ein Konto oder Lager begründet kein persönliches Eigentum.

Geldstrafe: 1.500–8.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Vermögenswerte zurückgeben; nachgewiesenen verbleibenden Schaden ersetzen.

§ 71 HEHLEREI
Bewusster Erwerb, Verkauf oder Vermittlung von Gegenständen, die aus einer Straftat einer anderen Person stammen.

Ein auffällig niedriger Preis allein beweist die erforderliche Kenntnis nicht. Für die eigene ursprüngliche Wegnahme wird Hehlerei nicht zusätzlich berechnet.

Geldstrafe: 1.500–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatware nach § 18 einziehen oder an den Berechtigten zurückgeben.

§ 72 SACHBESCHÄDIGUNG
Vorsätzliches Beschädigen oder Zerstören fremder Sachen. Das Strafmaß richtet sich nach Umfang und nachgewiesenem Schaden.

Geldstrafe: 500–5.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Nachgewiesenen Schaden ersetzen.

Stand: 2026-10-31

G8. Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit

GRUNDLAGEN
Bewusstlosigkeit und Respawn sind kein endgültiger Charaktertod. Eine vollendete Tötung setzt einen nach den Serverregeln tatsächlich endgültigen Charaktertod voraus. Bei nachgewiesener Tötungsabsicht kann andernfalls ein Versuch vorliegen.

Ein schwererer Tatbestand ersetzt die darin vollständig enthaltene leichtere Tat. Die Serverregeln zu Gewalt, persönlichen Grenzen und Charaktertod gelten weiterhin.

§ 73 KÖRPERVERLETZUNG
Vorsätzliches körperliches Misshandeln oder gesundheitliches Schädigen einer anderen Person, ohne die besonderen Merkmale des § 74.

Geldstrafe: 1.000–3.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Nachgewiesene Behandlungskosten ersetzen.

§ 74 GEFÄHRLICHE ODER SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
Körperverletzung durch eine Waffe, eine konkret lebensgefährliche Handlung oder mit tatsächlich ausgespielten schweren Folgen. Dieser Tatbestand ersetzt § 73.

Dauerhafte Verletzungsfolgen dürfen nicht entgegen den Serverregeln einseitig festgelegt werden.

Geldstrafe: 3.000–10.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatwaffe nach § 18 einziehen; nachgewiesene Behandlungskosten ersetzen.

§ 75 FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG
Verursachen einer Verletzung durch eine vermeidbare Verletzung der erforderlichen Sorgfalt. Ein Unfall ohne nachweisbares Verschulden genügt nicht.

Geldstrafe: 500–2.500 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Nachgewiesene Behandlungskosten ersetzen.

§ 76 VORSÄTZLICHE TÖTUNG
Nachweislich vorsätzliche Herbeiführung eines endgültigen Charaktertods. Ein unmittelbar begonnener Tötungsversuch ist nach § 7 ebenfalls strafbar.

Geldstrafe: 10.000–30.000 $
Haft: 35–60 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatwaffe nach § 18 einziehen.

§ 77 BESONDERS SCHWERE VORSÄTZLICHE TÖTUNG
Vorsätzliche Tötung zur gezielten Verdeckung einer anderen schweren Straftat oder unter bewusstem Ausnutzen der Wehrlosigkeit eines zunächst arglosen Opfers.

Die besonderen Umstände müssen nachgewiesen werden. Dieser Tatbestand ersetzt § 76.

Geldstrafe: 20.000–50.000 $
Haft: 50–60 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatwaffe nach § 18 einziehen.

§ 78 ENTFÜHRUNG UND FREIHEITSBERAUBUNG
Widerrechtliches Festhalten, Einsperren oder Verschleppen einer Person gegen ihren erkennbaren Willen.

Geldstrafe: 3.000–8.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Betroffene Person freilassen.

§ 79 GEISELNAHME
Festhalten einer Person, um durch Drohungen gegen deren Sicherheit Dritte zu einem Verhalten zu zwingen.

Dieser Tatbestand ersetzt § 78 für dieselbe Gefangennahme.

Geldstrafe: 6.000–15.000 $
Haft: 20–35 HE / Minuten
Nebenfolge: Geisel freilassen; Tatmittel nach § 18 einziehen.

§ 80 NÖTIGUNG UND ERHEBLICHE BEDROHUNG
Rechtswidriges Erzwingen eines Verhaltens durch Gewalt oder ernsthafte Drohung mit erheblichem Schaden. Ebenfalls erfasst ist die ernsthafte, glaubhafte Ankündigung einer schweren Gewalttat gegen eine Person.

Eine bloße Unhöflichkeit oder erkennbar nicht ernst gemeinte Äußerung genügt nicht. Ist die Handlung bereits vollständig Bestandteil eines Raubs, einer Erpressung oder Geiselnahme, erfolgt keine zusätzliche Bestrafung.

Geldstrafe: 1.000–4.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: keine.

§ 81 UNTERLASSENE HILFELEISTUNG
Bewusstes Unterlassen zumutbarer Hilfe bei einer erkennbaren erheblichen Notlage, obwohl Hilfe ohne wesentliche Eigengefährdung möglich wäre.

Medizinische Fachkenntnisse werden nicht verlangt. Ein Notruf und Betreuung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten können ausreichen.

Geldstrafe: 500–2.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: keine.

§ 82 FAHRLÄSSIGE TÖTUNG
Verursachen eines endgültigen Charaktertods durch eine vermeidbare Verletzung der erforderlichen Sorgfalt.

Geldstrafe: 3.000–10.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Lizenzmaßnahmen nur, wenn ein zusätzlich einschlägiger Verkehrstatbestand sie vorsieht.

§ 83 BRANDSTIFTUNG
Vorsätzliches Inbrandsetzen fremder Gebäude, Fahrzeuge oder anderer erheblicher Sachwerte mit konkreter Ausbreitungsgefahr.

Geldstrafe: 4.000–12.000 $
Haft: 15–30 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatmittel nach § 18 einziehen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

§ 84 BRANDSTIFTUNG MIT PERSONENGEFAHR
Brandstiftung, bei der wissentlich eine konkrete erhebliche Lebensgefahr für andere verursacht wird. Dieser Tatbestand ersetzt § 83.

Geldstrafe: 8.000–20.000 $
Haft: 25–45 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatmittel nach § 18 einziehen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

§ 85 BEHINDERUNG LEBENSRETTENDER HILFE
Vorsätzliches Verhindern erkennbar notwendiger Hilfe, wodurch eine konkrete erhebliche Gefahr für die verletzte Person entsteht.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Behinderung unverzüglich beenden.

Stand: 2026-10-31

G9. Waffen und gefährliche Gegenstände

GRUNDLAGEN
Eine Waffenlizenz erlaubt ausschließlich die dafür veröffentlichten Waffen und Verwendungsarten. Dienstliche Sonderbefugnisse gelten nur im Rahmen der jeweiligen Aufgabe.

Welche Waffen, Munition und wesentlichen Teile erlaubnispflichtig oder verboten sind, muss im öffentlichen Waffenverzeichnis eindeutig festgelegt sein. Alltägliche Werkzeuge sind nicht allein deshalb illegal, weil sie als Waffe verwendet werden könnten.

Für denselben Gegenstand wird nur der passendste Besitz-Tatbestand angewendet. Ein eigenständiger Handel oder missbräuchlicher Einsatz kann zusätzlich berücksichtigt werden.

§ 86 WAFFENBESITZ OHNE ERLAUBNIS
Besitz oder Führen einer grundsätzlich erlaubnisfähigen Schusswaffe ohne die erforderliche gültige Berechtigung.

Geldstrafe: 1.500–4.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Unberechtigt besessene Waffe und zugehörige illegale Munition einziehen.

§ 87 VERBOTENE LANGWAFFE
Besitz oder Führen einer im Waffenverzeichnis nicht zivil freigegebenen Langwaffe ohne dienstliche Sonderbefugnis.

Geldstrafe: 4.000–8.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Waffe einziehen; Waffenlizenzsperre von 1 bis 3 realen Tagen.

§ 88 VERBOTENE VOLLAUTOMATISCHE WAFFE
Besitz oder Führen einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe ohne dienstliche Sonderbefugnis. Dieser Tatbestand ersetzt § 87 für dieselbe Waffe.

Geldstrafe: 6.000–12.000 $
Haft: 15–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Waffe einziehen; Waffenlizenzsperre von 3 bis 7 realen Tagen.

§ 89 UNERLAUBTER WAFFENHANDEL
Bewusster Verkauf, Tausch oder sonstige Weitergabe erlaubnispflichtiger Waffen ohne erforderliche Berechtigung oder an erkennbar unberechtigte Personen.

Geldstrafe: 5.000–15.000 $
Haft: 15–30 HE / Minuten
Nebenfolge: Betroffene Waffen und nachgewiesenen Tatertrag einziehen.

§ 90 UNERLAUBTE WAFFENHERSTELLUNG
Herstellung einsatzfähiger Schusswaffen oder veröffentlichter wesentlicher Waffenteile ohne erforderliche Berechtigung.

Alltägliche Rohstoffe und gewöhnliche Werkzeuge erfüllen diesen Tatbestand allein nicht.

Geldstrafe: 5.000–12.000 $
Haft: 15–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Produkte und konkrete Tatmittel nach § 18 einziehen.

§ 91 SPRENGMITTEL OHNE ERLAUBNIS
Besitz, Herstellung oder Weitergabe funktionsfähiger Sprengmittel ohne erforderliche Befugnis. Gewöhnliche Werkstoffe sind ohne nachgewiesene entsprechende Verarbeitung keine Sprengmittel.

Geldstrafe: 6.000–15.000 $
Haft: 15–30 HE / Minuten
Nebenfolge: Sprengmittel einziehen.

§ 92 GEFÄHRLICHER WAFFENGEBRAUCH
Unberechtigte Schussabgabe oder unsicherer Waffeneinsatz mit konkreter Gefahr für andere.

Ist derselbe Angriff bereits vollständig als Körperverletzung oder Tötungsdelikt erfasst, wird dieser Tatbestand nicht zusätzlich berechnet.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatwaffe nach § 18 einziehen; Waffenlizenzsperre von 1 bis 3 realen Tagen.

§ 93 SPRENGSTOFFANSCHLAG
Rechtswidriges Zünden von Sprengmitteln zur Zerstörung fremder Sachwerte oder Gefährdung von Personen. Ein unmittelbar begonnener Versuch ist ebenfalls strafbar.

Der für denselben Einsatz erforderliche bloße Sprengmittelbesitz wird nicht zusätzlich berechnet.

Geldstrafe: 10.000–25.000 $
Haft: 30–50 HE / Minuten
Nebenfolge: Sprengmittel und konkrete Tatmittel nach § 18 einziehen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

§ 94 UNBERECHTIGTER BESITZ EINER DIENSTWAFFE
Besitz einer nachweislich staatlichen Dienstwaffe ohne dienstliche oder ausdrücklich erteilte Berechtigung.

Die nach Serverregeln zulässige Abnahme einer Dienstwaffe kann dennoch diesen IC-Tatbestand erfüllen.

Geldstrafe: 3.000–7.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Dienstwaffe an die zuständige Behörde zurückgeben.

§ 95 ILLEGALE MUNITION UND WAFFENTEILE
Besitz veröffentlichter verbotener Munition oder wesentlicher erlaubnispflichtiger Waffenteile ohne Berechtigung.

Die gewöhnlich zu derselben illegalen Waffe gehörende Munition begründet keinen zusätzlichen Besitzvorwurf. Eigenständige weitere Bestände können gesondert beurteilt werden.

Geldstrafe: 750–3.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Munition und betroffene Waffenteile einziehen.

Stand: 2026-10-31

G10. Betäubungsmittel und Arzneimittel

GRUNDLAGEN
Strafbar sind ausschließlich Stoffe und Medikamente, deren Verbot oder Beschränkung vor der Tat im öffentlichen Stoffverzeichnis festgelegt wurde.

Das Verzeichnis muss für jedes betroffene Inventar-Item eine eindeutige Mengeneinheit bestimmen. Unterschiedliche Verpackungen dürfen nicht ungeprüft gleichgesetzt werden.

Es gelten folgende Mengenstufen:
Geringe Menge: 1–5 Einheiten.
Mittlere Menge: 6–20 Einheiten.
Große Menge: ab 21 Einheiten.

Mengen verschiedener Stoffe werden nur bei veröffentlichter Umrechnung zusammengerechnet. Ohne festgelegte Einheit darf keine höhere Mengenstufe angenommen werden.

§ 96 GERINGER DROGENBESITZ
Unberechtigter Besitz von 1 bis 5 Einheiten eines veröffentlichten illegalen Stoffes, ohne nachgewiesenen Handel.

Geldstrafe: 500–1.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Illegale Stoffe einziehen.

§ 97 MITTLERER DROGENBESITZ
Unberechtigter Besitz von 6 bis 20 Einheiten eines veröffentlichten illegalen Stoffes, ohne nachgewiesenen Handel.

Geldstrafe: 1.500–4.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Stoffe einziehen.

§ 98 GROSSER DROGENBESITZ
Unberechtigter Besitz ab 21 Einheiten eines veröffentlichten illegalen Stoffes, ohne nachgewiesenen Handel. Die Menge allein beweist keinen Verkauf.

Geldstrafe: 3.000–7.500 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Stoffe einziehen.

§ 99 DROGENHANDEL
Nachgewiesener Verkauf oder entgeltliche Vermittlung illegaler Stoffe. Auch der wissentlich für einen Handel übernommene Transport ist erfasst.

Der Besitz derselben Handelsmenge wird nicht zusätzlich bestraft.

Geldstrafe: 4.000–12.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Stoffe und nachgewiesenen Tatertrag einziehen.

§ 100 DROGENHERSTELLUNG UND ANBAU
Unerlaubtes Herstellen, Verarbeiten oder Anbauen eines veröffentlichten illegalen Stoffes.

Der Besitz der unmittelbar daraus entstandenen Menge ist enthalten. Gewöhnliche Rohstoffe und Werkzeuge allein beweisen keine Herstellung.

Geldstrafe: 3.000–10.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Produkte und konkrete Tatmittel nach § 18 einziehen.

§ 101 KONSUM MIT FREMDGEFÄHRDUNG
Konsum illegaler Stoffe, durch den nachweislich eine konkrete erhebliche Gefahr für andere entsteht.

Bloße Sichtbarkeit des Konsums genügt nicht. Bei Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr gilt § 44 anstelle dieses Tatbestands für dieselbe Gefährdung.

Geldstrafe: 500–2.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Stoffe einziehen.

§ 102 BETREIBEN EINER DROGENPRODUKTIONSSTÄTTE
Nachgewiesenes Organisieren oder Betreiben einer dauerhaft eingerichteten illegalen Produktionsstätte.

Die bloße Anwesenheit oder Eigentümerschaft am Gebäude genügt nicht. Dieser Tatbestand ersetzt den darin enthaltenen Herstellungsanteil des § 100.

Geldstrafe: 8.000–20.000 $
Haft: 20–35 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Produkte und konkrete Tatmittel nach § 18 einziehen.

§ 103 ILLEGALE ARZNEIMITTELWEITERGABE
Bewusstes Weitergeben veröffentlichter verschreibungspflichtiger oder dienstlich beschränkter Medikamente ohne erforderliche Berechtigung.

Die ordnungsgemäße medizinische Versorgung bleibt zulässig.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Unberechtigt weitergegebene oder dafür bereitgehaltene Medikamente einziehen.

§ 104 GEFÄHRLICHE ARZNEIMITTELFÄLSCHUNG
Herstellen oder Vertreiben als echt ausgegebener gefälschter Medikamente, wodurch eine konkrete Gesundheitsgefahr entsteht.

Geldstrafe: 3.000–8.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Gefälschte Produkte einziehen.

§ 105 VERSCHLEIERTE DROGENEINFUHR
Bewusstes Einführen illegaler Stoffe über eine tatsächlich bespielte kontrollierte Staatsgrenze unter Umgehung der Kontrolle.

Das Fahren zwischen Stadtteilen oder Regionen allein erfüllt diesen Tatbestand nicht. Ohne entsprechende Grenzkontrolle ist dieser Paragraph nicht anwendbar.

Geldstrafe: 3.000–8.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Illegale Stoffe und nachgewiesenen Tatertrag einziehen.

Stand: 2026-10-31

G11. Öffentliche Ordnung und staatliche Aufgaben

GRUNDLAGEN
Kritik an Behörden, friedliche Versammlungen, das Tragen einer Maske und die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung sind für sich genommen keine Straftaten.

Behördliche Anordnungen müssen rechtmäßig, verständlich und ihrem Zweck angemessen sein. Schweigen zur Sache darf nicht als Widerstand gewertet werden.

§ 106 NICHTBEFOLGEN EINER RECHTMÄSSIGEN ANORDNUNG
Bewusstes Missachten einer verständlichen, rechtmäßigen polizeilichen Anordnung trotz tatsächlicher Möglichkeit zur Befolgung.

Das Schweigen zu einem Tatvorwurf ist ausgenommen. Für dieselbe Flucht vor einer Verkehrskontrolle gilt ausschließlich § 47.

Geldstrafe: 500–1.500 $
Haft: keine
Nebenfolge: Rechtmäßige Anordnung erforderlichenfalls verhältnismäßig durchsetzen.

§ 107 GEWALTSAMER WIDERSTAND
Gewalt gegen eine konkrete rechtmäßige Vollstreckungsmaßnahme. Bloßes Diskutieren, Schweigen oder Weglaufen genügt nicht.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: keine.

§ 108 MISSBRAUCH VON NOTRUFEN
Bewusstes Vortäuschen eines Notfalls, um Einsatzkräfte grundlos zu binden. Eine gutgläubige Fehleinschätzung ist nicht strafbar.

Geldstrafe: 500–2.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: keine.

§ 109 GEFANGENENBEFREIUNG
Vorsätzliches Befreien einer rechtmäßig festgehaltenen Person oder gezielte Unterstützung bei deren Befreiung.

Geldstrafe: 3.000–8.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Konkrete Tatmittel nach § 18 einziehen.

§ 110 AUSBRUCH AUS RECHTMÄSSIGER HAFT
Vorsätzliches Entweichen aus einer rechtmäßig vollzogenen Haft.

Bereits verbüßte Haft wird nicht zurückgesetzt. Offene Haft und eine zusätzliche Strafe dürfen die Gesamtobergrenzen des § 15 nicht umgehen.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Noch offene rechtmäßige Haft vollziehen.

§ 111 BESTECHUNG
Anbieten oder Gewähren eines Vorteils, um eine konkrete pflichtwidrige Amtshandlung zu erreichen.

Geldstrafe: 3.000–10.000 $
Haft: 10–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Bestechungsmittel als Beweis sichern; Einziehung nach § 18 prüfen.

§ 112 BESTECHLICHKEIT
Fordern oder Annehmen eines Vorteils als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Amtshandlung.

Nachvollziehbares Korruptions-RP benötigt keine vorherige OOC-Freigabe, bleibt aber IC strafbar. Die ergänzenden Fraktionsregeln gelten weiterhin.

Geldstrafe: 5.000–15.000 $
Haft: 15–30 HE / Minuten
Nebenfolge: Tatertrag einziehen; dienstliche Eignung prüfen.

§ 113 AMTSMISSBRAUCH
Vorsätzlicher Missbrauch dienstlicher Befugnisse, der fremde Rechte erheblich verletzt oder einen unberechtigten Vorteil verschafft.

Eine bloße Fehlentscheidung oder nachvollziehbare Fehleinschätzung genügt nicht. Ist derselbe Missbrauch bereits vollständig durch Bestechlichkeit erfasst, erfolgt keine doppelte Bestrafung.

Geldstrafe: 4.000–12.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Dienstliche Eignung prüfen.

§ 114 FALSCHE VERDÄCHTIGUNG
Wissentlich falsche Tatsachenbehauptung gegenüber Behörden, um ein Verfahren gegen eine andere Person auszulösen.

Irrtümer, Erinnerungslücken, Schweigen und das bloße Bestreiten eigener Schuld erfüllen diesen Tatbestand nicht.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Nachweislich falsche Akteneinträge berichtigen.

§ 115 BEWEISMANIPULATION
Gezieltes Fälschen, Unterschieben oder Vernichten wesentlicher Beweismittel, um ein konkretes Verfahren zu beeinflussen.

Geldstrafe: 2.000–7.500 $
Haft: 5–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Betroffene Beweismittel sichern; Manipulation dokumentieren.

§ 116 AMTSANMASSUNG
Bewusstes Auftreten als Amtsträger und Ausüben einer entsprechenden Amtshandlung ohne Befugnis.

Eine Verkleidung oder ein Kostüm allein genügt nicht.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Missbräuchlich verwendete amtliche Ausweise und Kennzeichen einziehen.

§ 117 URKUNDENFÄLSCHUNG
Herstellen, Verändern oder wissentliches Verwenden falscher Dokumente, die im Rechtsverkehr als Nachweis dienen sollen.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Falsche Dokumente einziehen.

§ 118 HAUSFRIEDENSBRUCH UND EINSATZSPERREN
Unberechtigtes Eindringen in geschützte Räume oder eingefriedete Grundstücke sowie unberechtigtes Verbleiben trotz eindeutiger Aufforderung zum Verlassen.

Ebenfalls erfasst ist das bewusste Betreten einer klar erkennbaren oder verständlich mitgeteilten Einsatzsperre.

Geldstrafe: 500–2.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Verlassen des Bereichs anordnen.

§ 119 ERHEBLICHE RUHESTÖRUNG
Anhaltende erhebliche Störung anderer trotz nachvollziehbarer Aufforderung zur Abhilfe.

Gewöhnliches Sprechen, Lachen, friedliche Kritik oder ordnungsgemäß durchgeführte Veranstaltungen genügen nicht.

Geldstrafe: 250–750 $
Haft: keine
Nebenfolge: Störung beenden.

§ 120 GEFÄHRLICHE UMWELTVERSCHMUTZUNG
Vorsätzliches Ablagern gefährlicher Stoffe oder erheblicher Abfallmengen mit konkreter Umwelt- oder Gesundheitsgefahr.

Geldstrafe: 1.000–5.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Reinigung veranlassen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

Stand: 2026-10-31

G12. Wirtschaft und digitale Systeme

GRUNDLAGEN
Steuern, besondere Gewerbeerlaubnisse und betriebliche Pflichten müssen vor der Tat veröffentlicht und tatsächlich im Spiel umsetzbar sein.

Normale Privatgeschäfte und erlaubtes Pocketcrafting sind keine unerlaubte Unternehmensführung.

Die folgenden Vorschriften betreffen ausschließlich IC-Systeme und IC-Daten. Technische Angriffe auf reale Systeme, Cheats und das Ausnutzen von Spielfehlern behandelt der Support.

§ 121 GELDWÄSCHE
Wissentliches Verschleiern der Herkunft nachgewiesener Taterträge durch eigenständige Scheintransaktionen oder vergleichbare Handlungen.

Das bloße Behalten, Einzahlen oder gewöhnliche Ausgeben eigener Beute genügt ohne zusätzliche Verschleierungshandlung nicht.

Geldstrafe: 4.000–15.000 $
Haft: 10–25 HE / Minuten
Nebenfolge: Nachgewiesenen Tatertrag nach § 18 einziehen.

§ 122 STEUERHINTERZIEHUNG
Bewusst falsche Angaben oder gezieltes Verheimlichen steuerpflichtiger Vorgänge, um eine veröffentlichte und tatsächlich bestehende Steuer zu verkürzen.

Zahlungsunfähigkeit, ein nachvollziehbarer Irrtum oder eine nicht veröffentlichte Steuerpflicht genügen nicht.

Geldstrafe: 2.000–10.000 $
Haft: 0–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Geschuldete Steuer gesondert nachfordern.

§ 123 UNERLAUBTER ZUGRIFF AUF IC-SYSTEME
Unberechtigtes Überwinden einer tatsächlich dargestellten Zugriffssicherung eines fremden IC-Systems.

Die bloße Kenntnis öffentlich zugänglicher Informationen oder ein versehentlich geöffneter Zugang genügt nicht.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 5–15 HE / Minuten
Nebenfolge: Konkrete Tatmittel nach § 18 einziehen.

§ 124 MANIPULATION VON IC-DATEN
Vorsätzliches unberechtigtes Ändern oder Löschen wesentlicher IC-Daten mit nachgewiesenem Schaden oder erheblichem Eingriff in fremde Rechte.

Geldstrafe: 2.000–7.500 $
Haft: 5–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Daten nach Möglichkeit wiederherstellen; nachgewiesenen Schaden ersetzen.

§ 125 IDENTITÄTSMISSBRAUCH
Verwenden der Identität einer tatsächlich bestehenden anderen Person zur Täuschung, um einen unberechtigten Vorteil zu erlangen oder einen erheblichen Nachteil zu verursachen.

Ein erfundener Spitzname allein erfüllt diesen Tatbestand nicht.

Geldstrafe: 1.500–5.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Falsche Zuordnungen und Einträge berichtigen.

§ 126 VERRAT GESCHÜTZTER DIENSTINFORMATIONEN
Unbefugte Weitergabe konkret geschützter dienstlicher IC-Informationen, wodurch eine erhebliche Gefahr oder ein erheblicher Nachteil entsteht.

Ein pauschaler Geheimhaltungsvermerk allein genügt nicht. Rechtmäßige Aussagen gegenüber zuständigen Ermittlern oder Gerichten bleiben zulässig.

Geldstrafe: 2.000–7.500 $
Haft: 5–20 HE / Minuten
Nebenfolge: Dienstliche Eignung prüfen.

§ 127 GEWERBEBETRIEB OHNE ERFORDERLICHE ERLAUBNIS
Fortgesetzter Betrieb eines ausdrücklich erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Berechtigung, obwohl auf den Mangel hingewiesen und eine angemessene Möglichkeit zur Klärung gegeben wurde.

Gelegentliche erlaubte Privatgeschäfte erfüllen diesen Tatbestand nicht.

Geldstrafe: 1.000–4.000 $
Haft: keine
Nebenfolge: Erlaubnispflichtigen Betrieb bis zur Klärung aussetzen.

§ 128 GEFÄHRLICHER GEWERBLICHER BETRIEB
Wissentlicher Betrieb trotz konkreter erheblicher Gefahr für Kunden oder Beschäftigte und tatsächlicher Möglichkeit, die Gefahr zu beseitigen oder den Betrieb zu unterbrechen.

Geldstrafe: 2.000–6.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Gefährlichen Betrieb bis zur Abhilfe aussetzen.

§ 129 UNBERECHTIGTE OFFENLEGUNG PRIVATER IC-DATEN
Bewusstes unberechtigtes Veröffentlichen nichtöffentlicher IC-Personendaten, wodurch eine erhebliche Gefährdung oder Schädigung entsteht.

Die rechtmäßige Weitergabe an zuständige Behörden ist ausgenommen. Reale persönliche Daten sind kein Gegenstand dieses IC-Tatbestands; ihre unzulässige Weitergabe ist dem Support zu melden.

Geldstrafe: 1.000–4.000 $
Haft: 0–10 HE / Minuten
Nebenfolge: Veröffentlichung nach Möglichkeit entfernen.

§ 130 UMGEHUNG EINER BETRIEBSSPERRE
Bewusstes Fortführen eines konkret und rechtmäßig gesperrten Betriebs, ohne dass die Sperre aufgehoben oder die untersagte Tätigkeit freigegeben wurde.

Eine unwirksame, nicht mitgeteilte oder unklar formulierte Sperre begründet keine Strafbarkeit.

Geldstrafe: 2.000–5.000 $
Haft: 0–5 HE / Minuten
Nebenfolge: Wirksame Sperre durchsetzen; gerichtliche Überprüfung ermöglichen.

Stand: 2026-10-31

G13. Verträge, Arbeit und Wohnen

§ 131 VERTRÄGE UND NACHWEIS
Ein Vertrag entsteht durch eine freiwillige, verständliche Einigung über Leistung und Gegenleistung. Einfache Alltagsgeschäfte können mündlich vereinbart werden.

Kredite, Arbeits- und Mietverhältnisse sowie Unternehmens- und Immobilienübertragungen sollen mit Beteiligten, Leistungen, Beträgen und Fristen schriftlich dokumentiert werden.

Wer einen Anspruch geltend macht, muss die zugrunde liegende Vereinbarung nachvollziehbar belegen.

§ 132 UNZULÄSSIGE VEREINBARUNGEN
Verträge dürfen weder Serverregeln noch gesetzliche Rechte außer Kraft setzen.

OOC-Drohungen, erzwungene Charaktertode und private Echtgeldforderungen sind keine zulässigen Vertragsfolgen.

Durch erhebliche rechtswidrige Drohung erzwungene Erklärungen können gerichtlich aufgehoben werden. Die Serverregeln zu erzwungenen Eigentumsübertragungen gelten weiterhin.

§ 133 KAUF, LIEFERUNG UND MÄNGEL
Verkäufer müssen die vereinbarte Ware oder Leistung erbringen; Käufer müssen den vereinbarten Preis zahlen.

Bei einem nachgewiesenen erheblichen Mangel ist zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu geben. Ist dies nicht möglich oder scheitert es, können eine angemessene Preisminderung oder Rückabwicklung verlangt werden.

Gewöhnliche Abnutzung gebrauchter Ware ist ohne gegenteilige Zusicherung kein Mangel. Ein Vertragsstreit allein beweist keinen Betrug.

§ 134 KREDITE UND SCHULDEN
Kredite müssen Betrag, Rückzahlung, Fälligkeit und vereinbarte Zinsen eindeutig bestimmen. Zinsen dürfen nicht nachträglich einseitig erhöht werden.

Unbezahlte Schulden sind zunächst eine zivilrechtliche Angelegenheit. Betrug benötigt den gesonderten Nachweis einer bewussten Täuschung.

Eine zwangsweise Pfändung benötigt eine gerichtliche Entscheidung. Vereinbarte Sicherheiten erlauben keine Umgehung der Serverregeln.

§ 135 MIETE UND NUTZUNGSRECHTE
Ein Mietvertrag benennt Objekt, Mietbetrag, reale Abrechnungsperiode und Kündigungsbedingungen.

Ohne besondere Vereinbarung gilt eine Kündigungsfrist von 48 realen Stunden. Bei erheblichem Zahlungsrückstand ist zunächst eine Mahnung mit mindestens 24 realen Stunden zur Abhilfe zuzustellen.

Eine Räumung oder Entziehung des Zugangs setzt eine wirksame Vertragsbeendigung oder gerichtliche Entscheidung voraus. Automatische Abläufe des Mietsystems müssen vor Vertragsbeginn bekannt sein.

§ 136 ARBEIT UND VERGÜTUNG
Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbaren Tätigkeit, Vergütung und Auszahlungsweise nachvollziehbar. Vereinbarungsgemäß geleistete Arbeit ist zu bezahlen.

Beschäftigte dürfen kein Unternehmensvermögen eigenmächtig als Lohnersatz entnehmen. Eine Kündigung beseitigt bereits entstandene Vergütungsansprüche nicht.

IC-Verträge dürfen keine verbindlichen Vorgaben über das Privatleben oder die OOC-Verfügbarkeit von Spielern schaffen.

§ 137 UNTERNEHMEN UND VERTRETUNG
Für ein Unternehmen darf verbindlich handeln, wer zur jeweiligen Handlung berechtigt ist.

Technischer Zugriff auf ein Konto oder Lager erlaubt weder private Entnahmen noch den Verkauf des Unternehmens.

Wechsel von Eigentum, Leitung und Vertretungsrechten sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine bloße Umbenennung lässt bestehende Verpflichtungen nicht entfallen.

§ 138 SCHADENSERSATZ
Wer schuldhaft fremdes Eigentum oder Rechte verletzt, muss den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden ersetzen.

Geschädigte müssen zumutbare Schritte zur Schadensbegrenzung unternehmen. Bereits zurückgegebene Gegenstände und erhaltene Erstattungen werden angerechnet.

Belegte Behandlungs-, Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten können berücksichtigt werden. Nicht nachgewiesene Gewinne und frei erfundene Strafzuschläge werden nicht ersetzt.

§ 139 ZIVILVERFAHREN UND VOLLSTRECKUNG
Streitige private Ansprüche entscheidet ein unbeteiligtes Gericht nach Anhörung beider Seiten.

Die Polizei setzt bestrittene private Forderungen ohne vollstreckbare Entscheidung nicht durch.

Vor einer Pfändung sind Forderung, Eigentumslage und Umfang zu prüfen. Unbeteiligtes Fremdeigentum darf nicht eingezogen werden. Der Betroffene muss Gelegenheit zur Zahlung oder Stellungnahme erhalten.

§ 140 FRISTEN FÜR PRIVATE ANSPRÜCHE
Private Ansprüche müssen innerhalb von 30 realen Tagen nach Kenntnis von Anspruch und Schuldner gerichtlich geltend gemacht werden. Eine dokumentierte Einreichung wahrt die Frist.

Die Behauptung einer Forderung allein beweist ihren Bestand nicht.

Eine Überprüfung zivilrechtlicher Entscheidungen kann innerhalb von sieben realen Tagen nach Bekanntgabe beantragt werden.

Stand: 2026-10-31

G14. Schlussvorschriften

§ 141 FRIEDLICHE BETÄTIGUNG UND ORGANISATIONEN
Friedliche Versammlungen, Kritik an Behörden und legale Interessenvertretungen sind zulässig.

Die Zugehörigkeit zu einer Gang, einem Motorradclub oder einer anderen Gruppierung ist allein keine Straftat. Verfolgt werden nachgewiesene konkrete Handlungen und Tatbeiträge.

Eine Gruppenzugehörigkeit rechtfertigt keinen pauschalen Strafaufschlag.

§ 142 ÖFFENTLICHE VERZEICHNISSE
Erlaubnispflichtige Waffen, illegale Stoffe, besondere Gewerbeerlaubnisse und dauerhaft geltende Verkehrs- oder Sperrzonen müssen öffentlich nachvollziehbar benannt sein.

Die Angaben müssen konkrete Gegenstände oder Bereiche, geltende Voraussetzungen und den Geltungsbeginn erkennen lassen.

Ohne veröffentlichte Grundlage darf keine Strafbarkeit allein durch Vermutung entstehen. Vorübergehende Einsatzsperren dürfen vor Ort eindeutig bekannt gemacht werden.

§ 143 DIENSTLICHE MASSNAHMEN
Eine nachgewiesene Pflichtverletzung kann dienstliche Maßnahmen wie Suspendierung oder Entlassung rechtfertigen.

Dienstrecht schafft keine zusätzlichen Geld- oder Haftstrafen ohne gesetzliche Grundlage. Eine dienstliche Eignungsprüfung bedeutet nicht automatisch eine Entlassung.

IC-Dienstmaßnahmen und OOC-Teammaßnahmen bleiben getrennt.

§ 144 ÄNDERUNGEN UND ÜBERGANG
Gesetzesänderungen werden mit Versionsnummer und Geltungsbeginn veröffentlicht. Verschärfungen gelten ausschließlich für spätere Taten.

Entfällt ein Tatbestand vor Abschluss eines Verfahrens oder wird sein Strafrahmen milder, gilt die günstigere Fassung.

Bereits abgeschlossene Fälle können auf Antrag bei wesentlichen neuen entlastenden Umständen überprüft werden.

§ 145 INKRAFTTRETEN
Dieses Gesetzbuch tritt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Projektleitung und Veröffentlichung des Geltungsbeginns in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt ersetzt es frühere Gesetzbuchentwürfe. Bis dahin dient es ausschließlich der Abstimmung.

Nicht geregelte Verhaltensweisen dürfen nicht durch frei erfundene Straftatbestände oder Strafen ergänzt werden.

Stand: 2026-10-31

Kontaktformular ↗